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Betriebliche Altersversorgung

Für Arbeitnehmer
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Vorsorge, die sich auszahlt

Der einfache Weg zu mehr Rente

Klar ist: Die gesetzliche Rente wird später nicht ausreichen. Wer im Ruhestand gut leben möchte, muss selbst vorsorgen. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die betriebliche Altersversorgung (bAV). Ihr Arbeitgeber und der Staat unterstützen Sie dabei sogar!

Als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil Ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich i. d. R. mit 15 Prozent an dieser sogenannten Entgeltumwandlung und überweist den Gesamtbeitrag an einen Versorgungsträger – also die WWK. So können Sie ganz bequem und ohne viel Aufwand aus Ihrem Bruttoeinkommen Ihre Altersversorgung finanzieren, dabei noch Steuern und Sozialabgaben sparen und gleichzeitig von der attraktiven staatlichen Förderung profitieren.

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Das lohnt sich für Sie als Arbeitnehmer

  • Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei
  • Hartz-IV-sicher
  • Im Alter bestens versorgt – auch als Fondsrente mit Bruttobeitragsgarantie
  • Einfache Übertragung bei Arbeitgeberwechsel
  • Sofortiger Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen – auch bei Insolvenz des Arbeitgebers
  • Möglichkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Alters- und Hinterbliebenenversorgung mit staatlicher Förderung

bAV So funktionierts Infografik

So funktioniert die betriebliche Altersversorgung

Der passende Weg für jeden Bedarf

Fünffach gut versorgt

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) eröffnet Arbeitgebern und Arbeitnehmen vielseitige und attraktive Chancen. Je nach Unternehmensgröße, Branche oder der eigenen Zielsetzung bieten die verschiedenen Durchführungswege ideale Lösungsmöglichkeiten.

Alles Wissenswerte zur betrieblichen Altersversorgung mit der WWK

Produktinformationen und Downloads

Direktversicherung | Pensionskasse | Pensionsfonds
Beiträge und Steuern
  • Beiträge steuerfrei gemäß § 3 Nr. 63 EStG
  • Bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West)
Stand 2023: bis 7.008 EUR jährlich bzw. bis 584 EUR monatlich
Beiträge und Sozialversicherung
  • Beiträge sozialversicherungsfrei nach § 1 Abs. 1 Nr. 9 der Sozialversicherungsentgeltverordnung
  • Bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West)
Stand 2023: bis 3.504 EUR jährlich bzw. 292 EUR monatlich
Behandlung der Leistungen
  • Nachgelagerte Besteuerung
  • Kranken- und Pflegeversicherungspflicht für gesetzlich Krankenversicherte

Wie funktioniert die Direktversicherung?

Ihr Arbeitgeber erteilt Ihnen ein Versorgungsversprechen. Hierfür wird bei der WWK Lebensversicherung a. G. durch ihn eine Direktversicherung abgeschlossen, die im Versorgungsfall die Leistungen aus dem Versorgungsversprechen erbringt. Die Beiträge werden bei Entgeltumwandlung direkt von Ihrem Bruttogehalt steuer- und sozialversicherungsfrei an die WWK Lebensversicherung a. G. entrichtet.

Welche Vorteile habe ich?

  • Steuerfreiheit der Beiträge
  • Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge
  • Lebenslange Rente, Teilkapitalisierung oder einmalige Kapitalabfindung möglich
  • Hartz-IV-sicher
  • Einfache Übertragungsmöglichkeiten bei Arbeitgeberwechsel
  • Möglichkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Alters- und Hinterbliebenenversorgung mit staatlicher Förderung
  • Sofortiger Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen bei Entgeltumwandlung – auch bei Insolvenz des Arbeitgebers
  • Wahl aus WWK Top-Produkten – auch auf Fondsbasis mit Garantie

Direktversicherung ganz konkret in Zahlen

Annahmen:

Vom Gehalt fließen 100 EUR monatlich als Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung
und der Arbeitgeber beteiligt sich mit 15 Prozent – also 15 EUR. Aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsersparnis wird das verfügbare Nettoeinkommen nur geringfügig verändert.

  ohne
Entgeltumwandlung
mit
Entgeltumwandlung
Veränderung
nach
Entgeltumwandlung
Monatliches
Bruttoeinkommen
3.000 EUR
3.000 EUR

Steuer- und sozialversicherungsfreie
Entgeltumwandlung
- 100 EUR 115 EUR
Beitrag
Direktversicherung
15 % Arbeitgeberzuschuss - 15 EUR
Steuer- und sozialversicherungspflichtiges
Bruttoeinkommen
3.000 EUR 2.900 EUR  
Steuern 369 EUR 344 EUR -25 EUR
Sozialabgaben 617 EUR 597 EUR -20 EUR
Verfügbares
Nettoeinkommen
2.014 EUR 1.959 EUR -55 EUR

Stand 01/2023, Steuerklasse I, Kirchensteuer 8 Prozent, inklusive Zusatzbeitrag Pflegeversicherung, keine Kinder, angenommener KV-Satz 16,2 Prozent, Werte gerundet

Fazit:

Das Nettoeinkommen mindert sich um nur 55 EUR. Es fließen aber 115 EUR in die Direktversicherung.

Mit einer Direktversicherung können mögliche finanzielle Engpässe im Fall einer Berufs-/ Erwerbsunfähigkeit verhindert werden. Zusätzlich profitiert man von der staatlichen Förderung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.

Informationen auf einen Blick
Beiträge und Steuern
  • Beiträge steuerfrei gemäß § 3 Nr. 63 EStG
  • Maximal 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) Stand 2020: maximal 6.624 EUR jährlich (552 EUR monatlich)
Beiträge und Sozialversicherung Beitragsfrei bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) nach § 1 Abs. 1 Nr. 9 der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Behandlung der Leistungen
  • Nachgelagerte Besteuerung
  • Kranken- und Pflegeversicherungspflicht für gesetzlich Krankenversicherte
Mögliche Tarife
  • WWK Premium FondsRente protect
  • WWK Rente classic
  • WWK BioRisk
Leistungsarten
  • Grundsätzlich als lebenslange Rente, aber mit Option auf Kapitalleistung bis zu 30 % oder 100 %
  • Einschluss von Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistung möglich
Sonstiges
  • Keine PSV-Beiträge
  • Private Weiterführung durch den Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Unternehmen möglich
  • Sofortiger Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Versorgungsleistungen bei Entgeltumwandlung – auch bei Insolvenz des Arbeitgebers

Informationen auf einen Blick
Beiträge und Steuern
  • Beiträge nahezu unbegrenzt steuerfrei gemäß § 11 EStG
Beiträge und Sozialversicherung
  • Arbeitgeberfinanzierung: nahezu unbegrenzt beitragsfrei
  • Entgeltumwandlung: beitragsfrei bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) nach § 14 Abs. 1 SGB IV
Behandlung der Leistungen
  • Besteuerung gemäß § 19 Abs. 1 EStG, Kapitalleistungen sind voll steuerpflichtig, die Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG ist anwendbar
  • Kranken- und Pflegeversicherungspflicht für gesetzlich Krankenversicherte
Deckung Rückdeckung der Versorgungsleistungen durch die WWK Lebensversicherung a. G.
Leistungsarten Rente oder Kapital
Sonstiges
  • PSV-beitragspflichtig
  • Private Weiterführung bei Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht möglich

Informationen auf einen Blick
Beiträge und Steuern
  • Beiträge nahezu unbegrenzt steuerfrei gemäß § 11 EStG
Beiträge und Sozialversicherung
  • Arbeitgeberfinanzierung: nahezu unbegrenzt beitragsfrei
  • Entgeltumwandlung: beitragsfrei bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) nach § 14 Abs. 1 SGB IV
Behandlung der Leistungen
  • Besteuerung gemäß § 19 Abs. 1 EStG, Kapitalleistungen sind voll steuerpflichtig, die Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG ist anwendbar
  • Kranken- und Pflegeversicherungspflicht für gesetzlich Krankenversicherte
Deckung Rückdeckung der Versorgungsleistungen durch die WWK Lebensversicherung a. G.
Leistungsarten Rente oder Kapital
Sonstiges
  • PSV-beitragspflichtig bei Arbeitnehmern
  • Private Weiterführung bei Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht möglich

Die Allgemeinen Informationen zum Altersversorgungssystem sowie weitere Information nach §§ 234l, 234m und 234n Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) erhalten Sie hier:

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Unsere Kundenkommunikation steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung.

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Unsere weiteren Produkte

Gute Gründe für die WWK

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  • AUSGEZEICHNET & SICHER
    Mehrmals in Folge „Höchste Substanzkraftquote" sowie zahlreiche Bestnoten für unsere Produkte geben Ihnen die Gewissheit: Mit der WWK treffen Sie die richtige Wahl.
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    Unsere leistungsstarken Lösungen entwickeln wir laufend weiter. So bleiben wir immer am Puls der Zeit.
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    Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit arbeiten wir für Sie und nicht für Aktionäre – denn Ihre Bedürfnisse stehen bei uns im Mittelpunkt.
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    Gegründet 1884 verfügt die WWK über jahrzehntelanges Know-how, um Ihnen in allen wichtigen Versicherungssparten ein zuverlässiger Partner zu sein.
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