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Berufsunfähigkeit kann jeden treffen
Schützen Sie Ihre Arbeitskraft optimal
Das Risiko berufsunfähig zu werden, wird oft unterschätzt. Ein unvorhergesehener Unfall oder eine plötzliche Erkrankung können Ihre Karriere abrupt stoppen. Der Verlust Ihres Gehalts kann zu erheblichen Einschnitten im Alltag führen. Die staatliche Erwerbsminderungsrente bietet lediglich eine Grundabsicherung – in vielen Fällen jedoch nicht ausreichend. Eine private Vorsorge ist daher unumgänglich!
Entdecken Sie die umfassende Berufsunfähigkeitsversicherung der WWK und sichern Sie zuverlässig den hohen Wert Ihrer Arbeitskraft ab. Schützen Sie sich effektiv vor den finanziellen Folgen einer längeren Abwesenheit aus Ihrem Beruf.
Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen einen erstklassigen Einkommensschutz. Im Falle von Berufsunfähigkeit erhalten Sie eine finanzielle Absicherung, die weit über die staatliche Erwerbsminderungsrente hinausgeht. Damit gewährleisten Sie nicht nur Ihren gewohnten Lebensstandard, sondern auch die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie.
Die Vorteile der WWK Berufsunfähigkeitsversicherung Komfort:
- 100 % Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit
- Verweis nur auf zuletzt ausgeübten Beruf bei noch vorhandener Arbeitsfähigkeit
- Weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung
- Beiträge steuerlich absetzbar
Sichern Sie sich noch heute gegen Berufsunfähigkeit ab und erhalten Sie einen zuverlässigen Einkommensschutz mit der WWK Berufsunfähigkeitsversicherung Komfort.
Schützen Sie, was Ihnen wirklich wichtig ist – Ihre Arbeitskraft und Ihre finanzielle Zukunft.
Unschlagbare Argumente für Ihre Vorsorge
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen
Jeder 4. Angestellte und jeder 3. Arbeiter scheidet aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben aus.
Einem weitverbreiteten Irrtum nach werden vor allem Handwerker und andere schwer körperlich Tätige berufsunfähig. Richtig ist, dass bei ihnen die Gefahr von Unfällen oder körperlichem Verschleiß erhöht ist. Die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind aber psychische Erkrankungen – und die können jeden treffen.
Die Highlights der WWK Berufsunfähigkeitsversicherung
- Nachversicherungsgarantie: Passen Sie Ihren Vertrag an, wenn sich Ihr Leben ändert
- Wählbare Karenzzeit zwischen Eintritt der Berufsunfähigkeit und Beginn der Rentenzahlung
- Umfangreiche freiwillige Assistance-Leistungen
- Option auf lebenslange Rente
- Als Zusatzversicherung zu einer Renten- oder Risikolebensversicherung möglich
Alles Wissenswerte zur WWK Berufsunfähigkeitsversicherung
Produktinformationen und Downloads
Auswahl
Nachversicherungsgarantie
Beim Eintreffen folgender Ereignisse kann die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden:
- Erreichen der Volljährigkeit
- Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Geburt eines Kindes oder Adoption eines Kindes
- Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners
- Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Schaffen der beruflichen Selbstständigkeit
- Erreichen eines akademischen Titels
- Aufnahme der beruflichen Tätigkeit nach erfolgreicher Ausbildung (Lehre, Studium)
Lebenslange Altersrente
Mit dieser Produktvariante können Sie Ihre WWK Berufsunfähigkeitsversicherung Komfort um eine lebenslange Altersrente ergänzen.
Voraussetzungen: Der Leistungsfall
- tritt während der Versicherungsdauer,
- spätestens aber zehn Jahre vor Ende der Leistungsdauer ein und
- dauert bis zum Ablauf der Leistungsdauer ununterbrochen an.
Abstrakte Verweisung
Der „Verzicht auf abstrakte Verweisung" bedeutet, dass eine berufsunfähige Person nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann als den bisher ausgeübten.
Absicherung für Schüler
Nicht nur Berufstätige sollten mit einer Absicherung der Arbeitskraft vorsorgen. Auch in der Schulzeit kann ein Unfall oder eine Krankheit gravierende Folge haben. Im schlimmsten Fall kann dann das Kind sein Leben lang keinen Beruf ausüben, also kein Geld verdienen.
Staatliche Leistungen
Alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen haben im Fall einer verminderten Erwerbsfähigkeit nur noch Anspruch auf eine halbe bzw. volle Erwerbsminderungsrente:
- Die volle Rente erhält, wer weniger als drei Stunden in irgendeinem Beruf arbeitsfähig ist. Die Rentenhöhe liegt bei ca. 31 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.
- Die halbe Rente erhält, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeitsfähig ist. Die Rentenhöhe liegt bei ca. 15 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.
Ihre Ausbildung, Kenntnisse, Qualifikationen etc. spielen für die Arbeitsfähigkeit keine Rolle. Jede denkbare Tätigkeit wird hier berücksichtigt.
Wer ist versichert, wer nicht?
Für Berufsanfänger gibt es erst gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsschutz, nachdem sie 60 Monate in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. In den ersten fünf Jahren der Berufstätigkeit besteht also kein Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Schüler und Studenten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert und haben deshalb keinen gesetzlichen Schutz bei Erwerbsminderung. Eine Ausnahme gilt nur für Studenten, die während des Studiums einer regelmäßigen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen.
Selbstständige und Freiberufler sind in der gesetzlichen Rentenversicherung häufig nicht versichert und haben deshalb keinen gesetzlichen Schutz bei Erwerbsminderung.
Arbeitnehmer, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, genießen einen Berufsschutz. Das heißt, sie erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente als Berufsunfähigkeitsrente, wenn sie ihren aktuell ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können. Doch das reicht kaum zum Leben.
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