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Für Vereine unerlässlich
Optimal abgesichert im Team
Das Vereinsleben ist für viele eine lieb gewonnene und wichtige Freizeitbeschäftigung. Doch ob Schützen-, Trachten- oder Kegelverein: Bei den zahlreichen Aktivitäten und Aufgaben ist schnell mal ein Unfall passiert. Gerade dann greift aber der gesetzliche Unfallschutz nicht.
Mit der WWK Vereinsunfallversicherung sind alle Vereinsmitglieder und -organe während ihrer Vereinsaktivitäten zuverlässig abgesichert – weltweit und rund um die Uhr!
* So haben wir gerechnet: Angebot für einen Kleingärtnerverein mit 7 aktiven Mitgliedern, Invaliditätskapital 30.000 EUR, Progression 225 %, Todesfallleistung 5.000 EUR, Vertragslaufzeit 3 Jahre, monatliche Zahlungsweise, inklusive Versicherungsteuer
Alles Wissenswerte zur WWK Vereinsunfallversicherung
Produktinformationen und Downloads
Die Leistungen der WWK Vereinsunfallversicherung im Detail
Versicherungsumfang | |
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Sofern eine Invaliditätsleistung vereinbart ist: | |
Erhöhte Kraftanstrengungen an Gliedmaßen und Wirbelsäule |
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Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen |
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Tauchtypische Gesundheitsschädigungen |
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Ertrinken, Ersticken unter Wasser |
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Wärme-, Flüssigkeits-, Nahrungs-, Sauerstoffentzug |
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Vergiftungen durch Gifte, Dämpfe, Gase etc. |
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Vergiftungen durch Lebensmittel |
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Versicherungsschutz bei überraschendem Kriegsausbruch während einer Auslandsreise bis zu 14 Tagen |
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Fahrtveranstaltungen zur Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit (z. B. Stern-, Orientierungs-, Zuverlässigkeitsfahrten) |
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Gesundheitsschäden durch Röntgen-, Laser-, Maser- sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen |
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Gesundheitsschäden durch das Schneiden von Nägeln sowie das Entfernen von Hühneraugen und Hornhaut |
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Blutvergiftungen (Sepsis) |
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Infektionen infolge Hautverletzungen durch Tiere (Tollwut, Wundstarrkrampf) |
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Infektionen durch Zeckenbiss (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis / FSME) |
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Allergische Reaktionen infolge Insektenstich |
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Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen |
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Bewusstseinsstörungen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall |
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Alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen (beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1,1 ‰) |
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Bewusstseinsstörungen durch die Einnahme ärztlich verordneter Medikamente |
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Übermüdung bzw. Einschlafen durch Übermüdung |
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Kosten für Such-, Bergungs-, Rettungseinsätze inklusive · Transportkosten · Rückreise-Mehrkosten · Kosten für Dekompressions-/Druckkammer · Überführungskosten bei unfallbedingtem Tod |
20.000 EUR |
Kosten für kosmetische Operationen inklusive Kosten für Zahnbehandlung/-ersatz | 10 % * |
Psychische und nervöse Störungen | 5 % * |
Kosten für prothetische Zahnbehandlung und Zahnersatz | 5 % * |
Übergangsleistung mit Sofortleistung | 5 % * |
Sofern eine Todesfallleistung vereinbart ist: | |
Anspruch auf Todesfallleistung bis max. 5.000 EUR trotz Ausschluss-Tatbestand |
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Anspruch auf Todesfallleistung bei Unfalltod bis 2 Jahre ab Unfalltag |
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Mehrleistung von 25 % im Todesfall bei Organtransplantation |
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Sofern ein Unfall-Krankenhaustagegeld vereinbart ist: | |
Leistungszeitraum für Unfall-Krankenhaustagegeld | 3 Jahre |
Anspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld bei Entfernung von Osteosynthesematerial auch nach Ende des Leistungszeitraums von 3 Jahren |
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Anspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld bei Heilbehandlung in gemischten Instituten |
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Anspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld bei stationärer Reha-Maßnahme |
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Anspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld bei ambulanter Operation (für max. 3 Tage) |
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Verbessertes Unfall-Krankenhaustagegeld bei Unfällen im Ausland (für max. 14 Tage) |
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Sonstige Leistungserweiterungen | |
Erweiterte Meldefrist bei Invalidität (21 Monate) |
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Erweiterte Meldefrist im Todesfall (7 Tage) |
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Übernahme ärztlicher Gebühren zur Begründung des Leistungsanspruchs zu 100 % |
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Berücksichtigung von Krankheiten oder Gebrechen erst ab einem Mitwirkungsanteil von 40 % |
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Vorschussleistung unabhängig von einer Todesfallleistung |
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Verdienstausfall |
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Keine Obliegenheitsverletzung bei verspätetem Arztbesuch wegen zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen |
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Sonstige Leistungsoptionen – diese gelten nur sofern ausdrücklich vereinbart – | |
Dynamik (Jährlicher Zuwachs von Leistung und Beitrag in Höhe von 3 % oder 6 %) |
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* = der genannte Prozentsatz bezieht sich auf die vereinbarte Versicherungssumme (VSU) für Invalidität |
Man ist doch gesetzlich bei Unfällen abgesichert. Wozu also eine Vereinsunfallversicherung?
Vereinsleben findet in der Freizeit statt. Statistisch gesehen passieren während dieser Zeit die meisten Unfälle. Der gesetzliche Unfallschutz leistet hier aber nicht. Daher ist eine zusätzliche private Absicherung unentbehrlich.
Was ist versichert?
Die WWK Vereinsunfallversicherung bietet weltweiten Unfallschutz ohne Gesundheitsprüfung für alle Vereinsmitglieder und -organe während vereinsbedingter Tätigkeiten und Veranstaltungen.
Welche Leistungsarten sind versicherbar?
- Invaliditätsleistung
- Todesfallleistung
- Unfall-Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
Progression, Gliedertaxe – was bedeutet das und welche Vorteile entstehen dadurch?
Je schlimmer der Unfall, desto höher sind meist auch die finanziellen Belastungen, die auf Sie zukommen. Vielleicht benötigen Sie spezielle Therapien und Hilfsmittel oder die Wohnung und der Pkw müssen behindertengerecht umgebaut werden.
Durch die Vereinbarung einer Progression oder einer Gliedertaxe erhöhen Sie Ihre Invaliditätsleistung abhängig von dem unfallbedingten Invaliditätsgrad. Die WWK bietet verschiedene Modelle. Lassen Sie sich beraten!
Melden Sie sich einfach bei unserer Schaden-Hotline unter 089 5114-3030 (Mo.–Fr. 8:00–18:00 Uhr). Alternativ steht Ihnen auch unser Online-Schadenformular zur Verfügung.
Wir kümmern uns in jedem Fall schnell und unbürokratisch um die Bearbeitung Ihres Anliegens.
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