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Ihr finanzieller Airbag im Schadenfall
Firmen-Fahrzeuge sind ein wichtiger Bestandteil Ihres betrieblichen Kapitals, denn von deren Einsatzbereitschaft hängt die Mobilität Ihres Unternehmens ab. Schäden an Ihren Fahrzeugen oder Schäden, die mit Ihren Fahrzeugen verursacht werden, können Sie daher teuer zu stehen kommen.
Mit der WWK Kfz-Versicherung sind Sie und Ihre Fahrzeuge umfassend geschützt. Auch für Ihre Fahrzeugflotte bieten wir attraktive Lösungen. Lassen Sie sich beraten!
Ihr optionales Tuning für den Rundumschutz
Unsere Zusatzbausteine zur Kfz-Haftpflichtversicherung (für PKWs)
Unsere Zusatzbausteine speziell zur Kaskoversicherung (für PKWs)
Alles Wissenswerte zur WWK Kfz-Versicherung
Produktinformationen und Downloads
Die Leistungen der WWK Kfz-Versicherung im Detail
Produktübersicht | WWK Kfz (nur Pkw) |
WWK Kfz plus (Pkw und andere Fahrzeuge) |
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Diese Produktübersicht stellt einen verkürzten Leistungsüberblick dar. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die Ihrem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Kfz- Versicherung (AKB 2017). Diese finden Sie unter www.wwk.de/service/downloads/bedingungen/. Alternativ können diese jederzeit angefordert oder eingesehen werden. |
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Versicherungsumfang | WWK Kfz-Haftpflichtversicherung (KH) | |
Höchstversicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögens-schäden | 100 Mio. EUR | 100 Mio. EUR |
Höchstentschädigung je versicherte Person für Personenschäden | 12 Mio. EUR | 15 Mio. EUR |
Geltungsbereich | Europa und außereuropäische Gebiete, die zur EU gehören | Europa und außereuropäische Gebiete, die zur EU gehören |
Versicherungssumme für Schäden nach Umweltschadengesetz (beinhaltet bei PKW zur Eigen-verwendung, Krafträdern, Leicht-krafträdern, Campingfahrzeugen, Trikes, Quads und Wohnwagen-anhängern) | 5 Mio. EUR | 5 Mio. EUR |
Mallorca-Police (Haftpflichtschutz beim Gebrauch von Mietfahrzeugen im Ausland) |
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Produktvarianten | ||
Versicherungsumfang | WWK Kaskoversicherung (Teil- und Vollkasko) | |
Versicherungsumfang | Teilkasko (TK) | |
(im Schadenfall erfolgt die Reparatur in einer Partnerwerkstatt inkl. KaskoService) | mit freier Werkstattwahl | |
Versicherungsschutz besteht für Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs oder der mitversicherten Teile durch | ||
Brand und Explosion |
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Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung, unbefugter Gebrauch |
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Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung |
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Zusammenstoß mit Haarwild (z. B. Reh, Wildschwein) |
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Kurzschlussschäden an der Verkabelung des Fahrzeugs |
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Glasbruchschäden |
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Verzicht auf den vereinbarten Selbstbehalt bei Scheibenreparatur infolge Glasbruchschaden |
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Kostenersatz für Vignetten und Feinstaubplaketten bei Scheibenaustausch infolge Glasbruchschaden bis 50 EUR |
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Schäden durch Schneelawinen (keine Dachlawinen) und Erdrutsch | - |
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Tierbissschäden an Kabeln, Schläuchen, Dämmmatten, Achsmanschetten und Leitungen (bei Pkw, Campingfahrzeugen, Krafträdern, Leichtkrafträdern, Quads und Trikes) | - |
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art | - |
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Folgeschäden durch Tierbissschäden (bei Pkw, Campingfahrzeugen, Krafträdern, Leichtkrafträdern, Quads und Trikes) | - | bis 3.000 EUR |
Folgeschäden durch Kurzschlussschäden | - | bis 3.000 EUR |
Versicherungsumfang | Vollkasko (VK) | |
(im Schadenfall erfolgt die Reparatur in einer Partnerwerkstatt inkl. KaskoService) | mit freier Werkstattwahl | |
Versicherungsschutz besteht für Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs oder der mitversicherten Teile zusätzlich durch | ||
Unfall |
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Mut- oder böswillige Handlungen durch unberechtigte Personen |
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Schäden durch den Transport mit einer Fähre (z. B. Havarie-Grosse) | - |
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Schäden am Pkw durch den Anhänger (z. B. Schlingerdeckung, Rangierschäden) | - |
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Leistungen infolge Totalschaden, Zerstörung oder Verlust durch Entwendung | |
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Neupreisentschädigung für Neuwagen | bis 3 Monate nach Erstzulassung | bis 24 Monate nach Erstzulassung |
Zulassungs- und Überführungskosten für das Folgefahrzeug, sofern WWK-versichert | - | bis 500 EUR |
Entsorgungskosten für das Altfahrzeug, sofern Folgefahrzeug WWK-versichert | - | bis 500 EUR |
bei Entwendung zusätzlich Mietwagen bis zur Zulassung eines Folgefahrzeuges | - | max. 40 Tage |
Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen | - | bis 24 Monate nach Zulassung auf VN |
Leistungen infolge Beschädigung | |
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Verzicht auf Abzug "Neu für Alt" | - |
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Ersatz von Brems- und Betriebsstoffen | - |
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Leistungen infolge Entwendung | |
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Kosten der Fahrzeugabholung bei Wiederauffinden des Fahrzeugs |
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Austausch von Tür- und Zündschlössern infolge Raub oder Einbruchdiebstahl | - |
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Sonderausstattung beitragsfrei mitversichert inkl. fest eingebauter Navigationssysteme | bis 1.000 EUR |
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Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit |
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Geltungsbereich | Europa und außereuropäische Gebiete, die zur EU gehören | Europa und außereuropäische Gebiete, die zur EU gehören |
Optionale Zusatzleistung zur WWK Kfz-Versicherung | |
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Nur in Verbindung mit der WWK Kaskoversicherung | WWK Kasko XtraSchutz - mit EigenschadenSchutz - mit SportgeräteSchutz - mit AuslandsschadenSchutz - mit ParkschadenSchutz - mit ReifenSchutz |
WWK ReparaturkostenSchutz | |
WWK GAP-Deckung für geleaste bzw. kreditfinanzierte Fahrzeuge bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust |
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In Verbindung mit der WWK Kfz-Haftpflichtversicherung | WWK FahrerunfallSchutz |
WWK Kfz Schutzbrief | |
WWK Kfz Schutzbrief plus mit Unfallmeldedienst (automatisches Notrufsystem) |
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Unser Service für Sie WWK 24-Stunden-Schadenservicehotline: rund um die Uhr für Sie erreichbar unter 089/5114-3010 WWK Online-Schadenmeldung: schnell und papierlos unter www.wwk.de WWK Kasko-Service (nur Pkw): im Schadenfall kostenfreie Vorteile sichern (z. B. Ersatzfahrzeug, Hol- und Bringservice, Fahrzeugreinigung) unter 089/5114-3020 |
Warum brauche ich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
In Deutschland ist jeder Halter eines zugelassenen Fahrzeugs gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dadurch werden Sie vor Schadenersatzforderungen Dritter finanziell geschützt.
Was ist die Aufgabe der WWK als Haftpflichtversicherer?
Wir prüfen in einem Schadenfall die Haftpflichtfrage und stellen Sie von berechtigten Schadenersatzforderungen frei. Unberechtigte Schadenersatzforderungen wehren wir für Sie ab (passiver Rechtsschutz).
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht in den geografischen Grenzen Europas sowie den zum Geltungsbereich der EU gehörenden außereupäischen Gebieten.
Haben Sie von uns eine Internationale Versicherungskarte (IVK) erhalten, dann gilt Ihr Versicherungsschutz auch in den dort aufgeführten nichteuropäischen Ländern, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Bitte führen Sie die IVK im Ausland immer unbedingt mit sich – in einigen Ländern besteht Vorlagezwang!
Sie möchten eine IVK beantragen? Das geht ganz einfach in unserem Kundeninformationsportal .
Gibt es Flottenlösungen?
Die WWK bietet eine Kleinflottenlösung bis max. 15 Fahrzeuge. Wir beraten Sie gerne.
Warum brauche ich eine Kaskoversicherung?
Die Kaskoversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug und kann als Teil- oder Vollkasko vereinbart werden.
Was ist in der Teilkasko versichert?
Die Teilkasko zahlt bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile durch z. B.
- Brand
- Sturm/Hagel
- Diebstahl
- Kurzschluss
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Glasbruch
- u. v. m.
Was ist in der Vollkasko versichert?
Die Vollkasko zahlt über die Leistungen der Teilkasko hinaus zustätzlich bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile durch z. B.
- Unfall
- böswillige Handlungen Dritter
Der WWK Kfz-Schutzbrief ist die optimale Ergänzung zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie im Inland oder europäischen Ausland unterwegs sind: Bei einer Panne oder einem Unfall helfen wir Ihnen rund um die Uhr mit ausgewählten Serviceleistungen und übernehmen die dafür vereinbarten Kosten. So bleiben Sie immer mobil.
Eine genaue Auflistung aller Hilfe- und Serviceleistungen finden Sie im Download-Bereich (Flyer Schutzbrief).
Wichtig: Im Schadenfall melden Sie sich immer zuerst beim WWK Notfall-Telefon unter 089 5114-3010 und beauftragen die erforderlichen Leistungen. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall sind Schadenersatzansprüche Ihrer Beifahrer über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Haben Sie aber selbst einen Personenschaden erlitten, müssen Sie – abgesehen von den Leistungen Ihrer Krankenkasse – selbst für die Kosten aufkommen. Der WWK FahrerUnfallschutz sichert Sie für solche Fälle zuverlässig ab und ersetzt bis zu einer Versicherungssumme von 15 Mio. EUR z. B.
- den Verdienstausfallschaden
- Unterhaltszahlungen an Hinterbliebene
- Kosten für eine Haushaltshilfe
- Kosten für Reha-Maßnahmen und behindertengerechte Umbauten
Haben Sie für Ihren Firmen-Pkw eine WWK Kaskoversicherung mit Kasko XtraSchutz vereinbart, wird Ihr Versicherungsschutz wie folgt erweitert:
EigenschadenSchutz
Verursachen Sie mit dem versicherten Pkw z. B. einen Schaden an einem anderen auf Sie zugelassenen Pkw (Eigenschaden), so ist dieser bis 100.000 EUR – abzüglich einer Selbstbeteiligung – mitversichert.
ParkschadenSchutz
Durch den ParkschadenSchutz ist ein Parkschaden (Kleinschaden, z. B. Delle oder Kratzer) pro Versicherungsjahr, der per Smart-Repair-Verfahren in einer WWK-Partnerwerkstatt repariert werden kann, unter Abzug einer Selbstbeteiligung von 50 EUR mitversichert.
AuslandsschadenSchutz
Wird der Versicherungsnehmer im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt, ersetzen wir seinen Personen- und Sachschaden so, als wäre der Unfallverursacher ebenfalls bei der WWK haftpflichtversichert. Der AuslandsschadenSchutz gilt in Europa und den außereuropäischen Gebieten der EU für bis zu 3 Monate.
ReifenSchutz
Der ReifenSchutz erstattet bis zu 75 Prozent der Kosten für einen Ersatzreifen, wenn ein Reifen Ihres Pkws z. B. durch Ein- oder Anfahrschäden oder Vandalismus beschädigt wurde. Die Kosten für Montage, Wuchten sowie Altreifenentsorgung sind bis 30 EUR pro Reifen inbegrifen.
SportgeräteSchutz
Der SportgeräteSchutz leistet bei Schäden am versicherten Pkw durch Unfall, Sturm, Schneelawine, Erdrutsch, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Brand und Explosion zusätzlich für Schäden an am Pkw befestigten oder im Pkw verwahrten Sportgeräten. Die Höchstentschädigung ist auf 1.500 EUR je Schadenfall beschränkt.
Haben Sie für Ihren geleasten Pkw eine WWK Vollkaskoversicherung mit GAP-Deckung vereinbart, ersetzen wir z. B. im Fall eines Totalschadens auch die Differenz zwischen dem sich aus dem Leasingvertrag ergebenden Ablösewert und dem Wiederbeschaffungswert.
Haben Sie für Ihren Pkw eine WWK Kaskoversicherung vereinbart, können Sie im Schadenfall den Kfz-Schadenservice kostenfrei vereinbaren. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Service-Hotline unter 089 5114-3020. Um alles Weitere kümmern wir uns mit folgenden Serviceleistungen:
- Hol- und Bringservice
- Ersatzfahrzeug
- Originalersatzteile
- Bis 5 Jahre Garantie auf die ausgeführten Reparaturarbeiten
- Innen- und Außenreinigung
Voraussetzung für den Kfz-Schadenservice ist, dass die Reparatur Ihres Pkws in einer WWK-Partnerwerkstatt erfolgt.
Haben Sie für Ihren Pkw eine WWK Kaskoversicherung mit Werkstattmanagement vereinbart, regeln wir für Sie im Schadenfall die Reparatur in einer unserer Partnerwerkstätten. Dabei profitieren Sie nicht nur von den Serviceleistungen unseres Kfz-Schadenservices, sondern sparen nebenbei noch beim Preis.
Sie können uns den Schaden bequem über unsere Service-Hotlines melden:
- Schutzbrief-Hotline: 089 5114-3010 (rund um die Uhr)
- Kfz-Schadenservice-Hotline: 089 5114-3020 (rund um die Uhr)
- allgemeine Schaden-Hotline: 089 5114-3030 (Mo.–Fr. 8:00–18:00 Uhr)
Alternativ steht Ihnen auch unser Online-Schadenformular zur Verfügung. Wir kümmern uns in jedem Fall schnell und unbürokratisch um die Bearbeitung Ihres Anliegens.
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