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Vermögenswirksame Leistungen optimal nutzen
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Steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung

Vorteile der vermögenswirksamen Leistungen voll ausschöpfen

Viele Arbeitnehmer legen die von ihrem Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen – also bis zu 40 Euro im Monat – in einem Bausparvertrag, Investmentfonds oder Banksparplan an. Der große Nachteil dabei: Von den 40 EUR bleibt fast nur die Hälfte übrig, weil Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Unser Tipp: Vermögenswirksame Leistungen besser in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln! Denn dann fließen die Beträge innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei in die Altersversorgung.

VL in bAV Grafik

Betrieblich investiert, doppelt gespart

Nutzen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen voll aus. Vereinbaren Sie einfach mit Ihrem Arbeitgeber, dass Ihre VL künftig vom Bruttogehalt in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umgewandelt werden sollen. Der Effekt: Ihre Sparleistung wird mehr als verdoppelt.

Sie können noch mehr sparen, wenn Sie möchten:

In Ihre Direktversicherung können Sie im Jahr 2020 monatlich bis zu 552 EUR steuerfrei einzahlen. Davon sind bis zu 276 EUR auch sozialversicherungsfrei. Diese Beträge sind abhängig von der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und werden jedes Jahr angepasst.

Alles Wissenswerte zu den vermögenswirksamen Leistungen in der bAV

Produktinformationen und Downloads

Informationen auf einen Blick
Beiträge und Steuern
  • Beiträge steuerfrei gemäß § 3 Nr. 63 EStG
  • Maximal 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) Stand 2020: maximal 6.624 EUR jährlich (552 EUR monatlich)
Beiträge und Sozialversicherung Beitragsfrei bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenver- sicherung (West) nach § 1 Abs. 1 Nr. 9 der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Behandlung der Leistungen
  • Nachgelagerte Besteuerung
  • Kranken- und Pflegeversicherungspflicht für gesetzlich Krankenversicherte
Mögliche Tarife
  • WWK Premium FondsRente protect
  • WWK Rente classic
  • WWK BioRisk
Leistungsarten
  • Grundsätzlich als lebenslange Rente, aber mit Option auf Kapitalleistung bis zu 30 % oder 100 %
  • Einschluss von Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistung möglich
Sonstiges
  • Keine PSV-Beiträge
  • Private Weiterführung durch den Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Unternehmen möglich
  • Sofortiger Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Versorgungsleistungen bei Entgeltumwandlung – auch bei Insolvenz des Arbeitgebers

Ganz konkret in Zahlen

Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass Ihr Anspruch auf VL zukünftig in eine bAV umgewandelt wird. Im Rechenbeispiel sehen Sie, wie sich dadurch Ihr monatlicher Sparbeitrag erhöht und das Nettoeinkommen trotzdem gleich bleibt.

  Nur VL-Anlage ohne bAV WWK VL-bAV-Anlage
Monatliches Bruttoeinkommen 3.000 EUR 3.000 EUR
VL-Anspruch 40 EUR 40 EUR
Gesamt Brutto 3.040 EUR 3.040 EUR
Umwandlung VL in bAV - 40 EUR
Zusätzliche Entgeltumwandlung in bAV - 38 EUR
Steuer- und sozialversicherungspflichtiges Brutto 3.040 EUR 2.962 EUR
Steuern 471 EUR 449 EUR
Sozialabgaben 612 EUR 596 EUR
Monatliches Netto
(Gesamt Brutto-Abgaben)
1.957 EUR 1.995 EUR
Überweisung VL 40 EUR -
Überweisung Entgeltumwandlung in bAV - 78 EUR
Verfügbares Nettoeinkommen 1.917 EUR 1.917 EUR
Monatlicher Sparbeitrag 40 EUR 78 EUR
Oben drauf:
15 % AG-Zuschuss
- 12 EUR

Stand 01/2020, Steuerklasse I, Kirchensteuer 8 Prozent, inklusive Zusatzbeitrag Pflegeversicherung, keine Kinder, angenommener KV-Satz 15,7 Prozent, Werte gerundet

Fazit:
Statt 40 EUR fließen ganze 90 EUR in Ihre Altersversorgung. Das Beste daran: Ihr verfügbares Nettoeinkommen bleibt gleich.

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