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Ihr Eigenheim erstklassig versichert
Genießen Sie Ihr Zuhause
Mit Ihrem Eigenheim haben Sie sich einen lang gehegten Traum erfüllt. Dieser hohe finanzielle, aber auch emotionale Wert will gut geschützt sein. Die WWK Wohngebäudeversicherung sichert Ihr Eigenheim ab bei Schäden durch Feuer, Sturm/Hagel und Leitungswasser. Darüber hinaus sind auch weitere Naturgefahren (Elementarschäden) optional versicherbar.
Optionaler Schutz für Ihr Wohngebäude
Unsere Zusatzbausteine zur Wohngebäudeversicherung
Weil Mutter Natur immer mehr verrückt spielt
Gerade Sturm, Feuer oder Hagel haben in den letzten Jahren zunehmend größere Schäden verursacht. Daher ist eine Wohngebäudeversicherung heute unabdingbar, denn nur damit ist Ihr Haus rundum geschützt.
Nehmen Sie sich also einen kurzen Moment Zeit und überlegen Sie: Welche Absicherungen brauche ich für meine vier Wände? Habe ich für alle relevanten Gefahren einen ausreichenden Versicherungsschutz?
Hilfe, die ankommt
Wir lassen Sie nicht im Schlam(m)assel stecken!
Nachmittags saß Familie Rubenbauer noch gemütlich beim Grillen, als gegen Abend die ersten dunklen Wolken aufzogen. Von einem Augenblick auf den anderen setzte ein heftiges Gewitter mit Starkregen ein. In der Straße von Familie Rubenbauer konnten die Abwasserkanäle sowie der lehmige Boden das Wasser teilweise nicht mehr aufnehmen. So bahnte es sich seinen Weg durch Türen und Fenster bis in den Keller.
Erst am nächsten Morgen wurde das ganze Ausmaß sichtbar, nachdem die Feuerwehr den Keller leergepumpt hatte. Überall lag der Schlamm knöchelhoch und die Feuchtigkeit tropfte von den Wänden.
Doch Glück im Unglück: Der WWK-Berater hatte Familie Rubenbauer beim Abschluss ihrer Wohngebäudeversicherung natürlich auf den wichtigen Baustein der Elementarschadenabsicherung hingewiesen. Dadurch wurden sowohl der verbliebene Schlamm beseitigt als auch für mehrere Wochen Maschinen zur Trocknung der Wände abgestellt. So blieb Familie Rubenbauer am Ende – zumindest finanziell – vollkommen schadlos.
Alles Wissenswerte zur WWK Wohngebäudeversicherung
Produktinformationen und Downloads
Die Leistungen der WWK Wohngebäudeversicherung im Detail
Produktvarianten/Leistungspakete | Wohngebäudeversicherung | Wohngebäudeversicherung plus |
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Versicherbare Gefahren und Schäden | ||
Mitversichert bei Vereinbarung der Gefahr FEUER |
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Brand, Nutzwärmeschäden, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Blindgängerschäden, Überschalldruckwelle, Implosion, Anprall/Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung |
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Fahrzeuganprall durch Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeug, fahrbahre/selbstfahrende Arbeitsmaschinen; auch durch deren Teile (Anhänger) oder Ladung |
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Sengschäden in Verbindung mit einem versicherten Ereignis |
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Sengschäden durch sonstige Ursache | 5.000 EUR | 5.000 EUR |
Rauch- und Rußschäden in Verbindung mit einem versicherten Ereignis |
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Rauch- und Rußschäden sofern bestimmungswidrig aus einer Feuerungs-, Heizungs-, Koch-, Trockenanlage ausgetreten | 5.000 EUR | 5.000 EUR |
Verzicht auf die Einhaltung der Rauchwarnmelderpflicht |
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Mitversichert bei Vereinbarung der Gefahr LEITUNGSWASSER |
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Leitungswasserschäden (Nässeschäden) | ||
Versichert ist der bestimmungswidrige Austritt von Leitungswasser aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, Heizungs- oder Klimaanlagen oder damit verbundenen Schläuchen, Wasserlösch-, Sprinkler- oder Berieselungsanlagen, Wasserbetten und Aquarien sowie Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Terrarien, Rohren von Lüftungsanlagen |
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Frostbedingte und sonstige Bruchschäden innerhalb versicherter Gebäude an Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) inkl. Schläuche, der Warmwasser-, Dampf-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, von Wasserlösch- und Berieselungsanlagen |
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Der bestimmungswidrige Austritt von Wasser, aus innerhalb von Gebäuden verlaufender Regenrohre |
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Nässefolgeschäden durch undichte Fugen | 1.500 EUR | 7.500 EUR |
Bruchschäden innerhalb von Gebäuden | ||
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) und der Gasversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen, von Heizungs- oder Klimaanlagen oder den damit verbundenen Schläuchen, von Wasserlösch-, Sprinkler- oder Berieselungsanlagen, der Regenentwässerung, von Lüftungsanlagen, von Zisternenanlagen |
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Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Geruchsverschlüssen (Siphons) |
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Versichert sind frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen: Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche, Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen, Tanks und Regenwasserfilter oder ähnliche Teile von Zisternenanlagen |
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Sonstige Bruchschäden an Armaturen einschließlich Kosten für den Austausch im Bereich der Rohrbruchstelle | 1.000 EUR | 2.500 EUR |
Bruchschäden außerhalb von Gebäuden | ||
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen, soweit der Versicherungsnehmer für diese Rohre die Gefahr trägt und sie der Versorgung versicherter Gebäude / Anlagen dienen oder sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. |
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Rohrleitungspaket Zuleitungsrohre | ||
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen, soweit der Versicherungsnehmer für diese Rohre die Gefahr trägt und sie nicht der Versorgung versicherter Gebäude / Anlagen dienen oder sie sich nicht auf dem Versicherungsgrundstück befinden. | 10.000 EUR | 10.000 EUR |
Rohrleitungspaket Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) | ||
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an unterirdisch verlegten Rohren von Zisternenanlagen, soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude dienen oder diese Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. | 5.000 EUR |
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Versichert sind frostbedingte Bruchschäden an Tanks und Regenwasserfilter von Zisternenanlagen | ||
Versichert ist Wasser, das aus den versicherten Rohren oder der Zisterne selbst austritt (Nässeschäden) | ||
Rohrleitungspaket Gasleitungen | ||
Versichert sind sonstige Bruchschäden an Rohren der Gasversorgung, sofern - diese Rohre auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind und - der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt und - die Reparaturkosten nicht durch das Versorgungsunternehmen zu tragen sind |
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Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen | - | 1.000 EUR |
Kosten für den Verlust von wärmetragenden Flüssigkeiten (Heizungs- und Klimaanlagen) | - |
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Auftaukosten von Zu- oder Ableitungsrohren und angeschlossenen Einrichtungen innerhalb von Gebäuden zur Verhinderung eines Leitungswasserschadens | - |
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Mitversichert bei Vereinbarung der Gefahr STURM/HAGEL (ST) |
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Sturm ab Windstärke 8 |
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Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern (Hagel) |
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Mitversichert bei Vereinbarung der Gefahr WEITERE NATURGEFAHREN (EL) |
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Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung/Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck/Dachlawinen, Lawinen, Vulkanausbruch |
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Es gilt eine Wartezeit von einer Woche ab Antragseingang. | ||
Es gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall bei Schäden durch Erdbeben, Erdfall, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck/Dachlawinen, Lawinen und Vulkanausbruch von 1.000 EUR; bei Schäden durch Überschwemmung und Rückstau wegen Ausuferung von Gewässern bei Gefährdungsklasse HGK 1 1.000 EUR HGK 2 2.500 EUR HGK 3 5.000 EUR und bei Schäden durch Überschwemmung und Rückstau wegen Starkregen bei Gefährdungsklasse SGK 1 1.000 EUR SGK 2 2.500 EUR SGK 3 5.000 EUR |
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Verzicht auf den Ausschluss nicht bezugsfertiger Gebäude infolge An-, Um- und Ausbaumaßnahmen |
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Verzicht auf die Obliegenheit, zur Erhaltung der Funktionsbereitschaft einer Rückstausicherung. |
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Beweislasterleichterung bei Überflutung des Versicherungsgrundstücks. Es gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall, abhängig von der ermittelten Hochwasser-/Starkregen-Gefährdungsklasse (HGK/SGK). | - | 5.000 EUR |
Mehrkosten für Präventionsmaßnahmen nach einem Überschwemmungs- oder Rückstauschaden, sofern der Schadenbetrag 50.000 EUR übersteigt | - | 1.000 EUR |
Versicherte Sachen | ||
die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude, Garagen und Carports sowie Nebengebäude. |
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deren Gebäudebestandteile, wie z. B. Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude gefertigt und dem Gebäude angepasst wurden. Nicht: Anbaumöbel und -küchen, die serienmäßig vorgefertigt sind. Anlagen der regenerativen Energieversorgung (z. B. Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- und sonstige Wärmepumpenanlagen) einschließlich ihrer Installationen. Photovoltaikanlagen jedoch nur, sofern diese im Versicherungsschein benannt sind. |
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deren Gebäudezubehör, wie z. B. Müll-, Fahrrad-, Paketboxen; Klingel- und Briefkastenanlagen; thermische Solaranlagen; Balkonkraftwerke, sofern der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt; Elektroladestationen oder Wallboxen für E-Fahrzeuge aller Art; Öltanks, Gastanks sowie Pellet-Speicher mit direkter Verbindung zur Heizungsanlage auf dem Versicherungsgrundstück. |
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Weitere Grundstücksbestandteile, insbesondere Pergolen, Überdachungen; Hof- und Wegbefestigungen; Terrassen und Freisitze; Grundstückseinfriedungen (auch Hecken); Elektrische Freileitungen, Beleuchtungsanlagen; Wäschespinnen; Kinderspielgeräte; Luftwärmepumpenanlagen und deren Teile; Ständer, Masten, (Satelliten-) Antennen; Hundehütten und –Zwinger; Volieren; Palisaden und Sichtschutzwände; Kleinkläranlagen zur Reinigung von häuslichem Abwasser, sofern außerhalb des versicherten Gebäudes, aber auf dem Versicherungsgrundstück; Gartenbrücken; Gartenbrunnen; Zisternenanlagen; Erdsonden, als Teil einer Heizungsanlage; Kleinwindkraftanlagen bis 5 kW; Gartengrill/-kamin, sofern gemauert; Gartenhochbeete und Pflanzkübel, sofern mindestens 50 kg schwer; Skulpturen, Figuren, Plastiken, sofern fest verankert oder mindestens 50 kg schwer und aus robustem/geeignetem Material gearbeitet; Schwimmbecken (auch Whirlpools) einschließlich zugehöriger Technik sofern ins Erdreich eingelassen oder mindestens 50 kg (Leergewicht) schwer; Bienenstöcke und Bienenvölker, sofern artgerecht auf dem Versicherungsgrundstück gehalten. | 5.000 EUR | 10.000 EUR |
Gewächshäuser | - | 5.000 EUR |
Anlagen der regenerativen Energieversorgung (z. B. Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- oder sonstige Wärmepumpenanlagen) einschließlich ihrer Installationen, auf dem Versicherungsgrundstück. | - |
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Versicherte Kosten | ||
Aufräumungs- und Abbruchkosten |
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Bewegungs- und Schutzkosten |
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Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern | 1.000 EUR |
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Hotelkosten | 100 EUR/Tag, max. 100 Tage |
250 EUR/Tag, max. 2 Jahre |
Rückreisekosten, sofern der Schadenbetrag 5.000 EUR übersteigt | 2.500 EUR | 25.000 EUR |
Gebäudeschäden durch unbefugte Dritte (Einbruch) | 10.000 EUR |
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Transport- und Lagerkosten | 2 Jahre | 3 Jahre |
Kosten für die Dekontamination von Erdreich | 20.000 EUR |
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Bewachungskosten | 14 Tage | 14 Tage |
Kosten für provisorische Maßnahmen | 2.000 EUR |
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Kosten für die Ermittlung der Schadenursache (auch Leck-Ortungskosten) Diese sind auch mitversichert, wenn sich herausstellt, dass kein ersatzpflichtiger Schaden gegeben ist. Ausgenommen sind Kosten für die Ermittlung der Schadenursache bei Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb versicherter Gebäude. |
500 EUR |
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Mietausfall / Mietwert von privat oder gewerblich genutzten Gebäuden / Räumen. |
2 Jahre | 2 Jahre |
Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen |
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Mehrkosten infolge Preissteigerungen |
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Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten |
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Mutwillige Beschädigung durch unbefugte Dritte (auch Graffiti) | - | 25.000 EUR |
Kosten für die Beseitigung von Aufbruch-Schäden zur Rettung von Leben | - |
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Mehrkosten für behördlich nicht angeordnete energetische Modernisierung, sofern der Schadenbetrag 50.000 EUR übersteigt | - | 10.000 EUR |
Mehrkosten für behördlich nicht angeordnete ökologische Wiederherstellung, sofern der Schadenbetrag 50.000 EUR übersteigt | - | 10.000 EUR |
Mehrkosten für Energieberatung und baubiologische Beratung, sofern der Schadenbetrag 50.000 EUR übersteigt | - | 1.000 EUR |
Kosten für Müllentsorgung und Desinfektion nach Auszug von Mietern mit Messie-Syndrom | - | 5.000 EUR |
Gebäudeschäden durch unbemerkten Tod | - | 5.000 EUR |
Aufwendungsersatz für Verpflegungskosten von Helfern, sofern der Schadenbetrag 10.000 EUR übersteigt | - | 500 EUR |
Regiekosten, sofern der Schadenbetrag 50.000 EUR übersteigt | - | 10% des Schadens, max. 5.000 EUR |
Kosten wegen Falschalarm eines Gefahrenmelders (Rauch-, Gas-, Wassermelder oder Einbruchmeldeanlage) | - |
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Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen | - |
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Sachverständigenkosten, sofern der Schadenbetrag 50.000 EUR übersteigt | - |
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Sofern die Gefahr Feuer und/oder Sturm/Hagel und/oder Weitere Naturgefahren vereinbart ist, auch: | ||
Aufräumungskosten für Bäume und Sträucher | - | 10.000 EUR |
Kosten für die Wiederaufforstung von Bäumen und Sträuchern durch Jungpflanzen | - |
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Kosten für die Wiederherstellung von Gartenbepflanzungen | - | 500 EUR |
Sonstige Erweiterungen | ||
Vorsorgeschutz bei wertsteigernden, baulichen Maßnahmen bis zum Ende der Versicherungsperiode, in der ein Versicherungsfall eingetreten ist |
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Innere Unruhen, Streik, Aussperrung |
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Feuer-Rohbauversicherung Anzeigepflicht bei vorzeitiger Bezugsfertigkeit |
2 Jahre | 2 Jahre |
Verzicht auf die Einrede der grob fahrlässigen Herbeiführung von Versicherungsfällen | bis zu einem Schadenbetrag von 10.000 EUR |
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Warum brauche ich eine Wohngebäudeversicherung?
Ihre eigene Immobilie hat nicht nur einen hohen finanziellen, sondern auch emotionalen Wert. Eine Wohngebäudeversicherung ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber jedem Hauseigentümer dringend empfohlen. Vor allem durch den Klimawandel in den vergangenen Jahren hat die Häufigkeit starker Stürme und schwerer Regenfälle mit Hochwasser enorm zugenommen. Enstehen durch solche Naturereignisse Schäden an der eigenen Immobilie, können die Kosten für die Instandsetzung schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen.
Was ist versichert?
Wird Ihr Gebäude inkl. Gebäudebestandteile (z. B. Einbaumöbel) und Gebäudezubehör (z. B. Klingel-/Briefkastenanlagen) auf dem bezeichneten Versicherungsgrundstück durch eine versicherte Gefahr beschädigt oder zerstört, ersetzen wir die Kosten für Wiederherstellung bzw. Reparatur im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Darüber hinaus bietet Ihnen der generell mitversicherte WWK Haus- und Wohnungsschutzbrief im Notfall ausgewählte Handwerker- und Serviceleistungen. Bitte beauftragen Sie die erforderlichen Leistungen über unser WWK Notfall-Telefon (089 5114-3010). Dieses ist rund um die Uhr für Sie besetzt.
Welche Gefahren sind abgesichert?
Die WWK Wohngebäudeversicherung ersetzt Ihnen Schäden durch Feuer, Leitungswasser (Bruch- und Nässeschäden) sowie Sturm und Hagel. Auf Wunsch können Sie sich zusätzlich absichern gegen:
Mit dem Zusatzbaustein Elementarschäden erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz gegen die folgenden Naturgefahren:
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung / Erdfall
- Erdrutsch
- Schneedruck / Dachlawinen
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Versicherungsschutz besteht für das versicherte Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück. Hierbei gilt eine Selbstbeteiligung je Schadenfall.
Mit dem Zusatzbaustein Glas besteht Versicherungsschutz bei Schäden durch Glasbruch. Sie haben die Wahl zwischen
- Haushalt Glasversicherung für Einfamilienhäuser: Versicherungsschutz besteht für Schäden an der Gebäude- und Mobiliarverglasung.
- Wohngebäude Glasversicherung für Zwei- und Mehrfamilienhäuser: Versicherungsschutz besteht für Schäden an der Außen- und Innenverglasung des gesamten Gebäudes oder von Räumen oder Gebäudeteilen die dem allgemeinen Gebrauch dienen (z.B. Treppenhäuser, Wetterschutzvorbauten)
Zusätzlich versicherbar sind z.B. Gewächshäuser oder Überdachungen von Schwimmbädern aus Glas oder Kunststoff.
Die Entschädigung erfolgt als Geldleistung und umfasst die ortsüblichen Kosten für z. B. eine Notverglasung, die Wiederbeschaffung, die Montage sowie die Entsorgung der versicherten Sachen.
Darüber hinaus sind mitversichert
- Kosten für Kräne und Gerüste
- Kosten für die Beseitigung und Wiederanbringung von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern
- Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen
- Kosten für die Erneuerung von Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien
Mit dem Zusatzbaustein Haustechnik besteht für elektronische und elektrotechnische Anlagen der Haustechnik Versicherungsschutz bei
- Beschädigung und Zerstörung insbesondere auch durch Bedienungsfehler, Vorsatz Dritter, Konstruktions- oder Materialfehler, Kurzschluss oder Überspannung
- Abhandenkommen, z.B. infolge Diebstahl oder Einbruchdiebstahl.
Versichert sind z. B. Wärmepumpen-, Heizungs-, Klimaanlagen, Aufzüge, elektrische Antriebe von Rollläden, Markisen oder Rolltoren, elektronische Türöffner oder Klingelanlagen sowie E-Ladestationen.
Die Entschädigung umfasst die Wiederherstellungskosten. Hierbei gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall.
Mit dem Zusatzbaustein Photovoltaiktechnik plus besteht für Photovoltaikanlagen bis 20 kWp (Kilowatt Peak) Versicherungsschutz bei
- Beschädigung und Zerstörung Insbesondere auch durch Bedienungsfehler, Vorsatz Dritter, Konstruktions- oder Materialfehler, Kurzschluss oder Überspannung
- Abhandenkommen, z. B. infolge Diebstahl oder Einbruchdiebstahl.
Die Entschädigung umfasst die Wiederherstellungskosten sowie den Ertragsausfall. Hierbei gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall.
Mit dem Zusatzbaustein Rohrleitungspaket Ableitungsrohre besteht Versicherungsschutz für Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb von Gebäuden.
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf maximal 15.000 EUR begrenzt.
Mit dem Zusatzbaustein Haus- und Wohnungsschutzbrief helfen wir Ihnen im Notfall mit ausgewählten Handwerker- und Serviceleistungen weiter – beispielweise bei einer defekten Heizung, einem Wespennest auf der Terrasse oder wenn mal der Haustürschlüssel vergessen wurde. Alle Leistungen finden Sie in unserer Übersicht.
Wichtig: Melden Sie sich immer beim WWK Notfall-Telefon unter 089 5114-3010 und beautragen Sie die erforderlichen Leistungen. Das Notfall-Telefon ist rund um die Uhr für Sie besetzt.
Produktübersicht | WWK Haus- und Wohnungsschutzbrief (Wohngebäude) |
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Vermittlung/Organisation mit Kostenübernahme. Je Versicherungsfall werden anfallende Kosten bis max. 500 EUR übernommen. Die Jahreshöchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt max. 1.500 EUR. |
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Vermittlung/Organisation ohne Kostenübernahme |
Produktübersicht | WWK Haus- und Wohnungsschutzbrief (Wohngebäude) |
Sie können uns den Schaden bequem über unsere Service-Hotlines melden:
- Schutzbrief-Hotline: 089 5114-3010 (rund um die Uhr)
- allgemeine Schaden-Hotline: 089 5114-3030 (Mo.–Fr. 8:00–18:00 Uhr)
Alternativ steht Ihnen auch unser Online-Schadenformular zur Verfügung. Wir kümmern uns in jedem Fall schnell und unbürokratisch um die Bearbeitung Ihres Anliegens.
Wir schnüren ein individuelles Paket für Sie
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Das Paket Kombi 5 plus bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz und kompetente Beratung aus einer Hand. Sie bekommen alle wichtigen Absicherungen, die ein Privathaushalt haben sollte:
- Privat- und Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Glasversicherung
- Hausratversicherung (inkl. Haus- und Wohnungsschutzbrief)
- Wohngebäudeversicherung (inkl. Haus- und Wohnungsschutzbrief)
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Dabei entscheiden Sie selbst, welche Absicherungen Sie in Ihr Paket packen wollen – ganz nach Ihrem Bedarf.
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