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Schadenersatzpflicht kennt keine Grenzen
Beste Absicherung für Ihre Vierbeiner
„Der will doch nur spielen!” Selbst wenn Sie alles richtig gemacht haben, haften Sie als Hunde- oder Pferdehalter für sämtliche Schäden, die Ihr Liebling verursacht. Für Hunde besteht daher in einigen Bundesländern sogar eine gesetzliche Versicherungspflicht.
* So haben wir gerechnet: Versichert ist ein Hund (Rasse Beagle), Deckungssumme 15 Mio. EUR, Vertragslaufzeit 3 Jahre, monatliche Zahlungsweise, inklusive Versicherungsteuer
Des Deutschen bester Freund
In vielen Bundesländern besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht für Hundehalter. Unsere Karte gibt Ihnen eine Übersicht über die jeweiligen Bestimmungen.
Wer den Schaden hat ...
Für alle „Felle“
Als Tierhalter wissen Sie, dass ein Hund oder Pferd manchmal unberechbar sein kann. Am Ende haften Sie aber mit Ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe:
- Ihr Hund schnappt nach einem vorbeifahrenden Radfahrer.
- Ihr Pferd geht durch und rennt über die Straße. Ein Auto muss ausweichen und beschädigt dabei parkende Fahrzeuge.
Wir stehen Ihnen in solchen Fällen mit bis zu 15 Mio. EUR bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden zur Seite und halten darüber hinaus eine Vielzahl von Deckungseinschlüssen für Sie bereit.
Alles Wissenswerte zur WWK Tierhalterhaftpflichtversicherung
Produktinformationen und Downloads
Die Leistungen der WWK Tierhalterhaftpflicht im Detail
Diese Produktübersicht stellt einen verkürzten Leistungsüberblick dar. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Tierhalterhaftpflichtversicherung (AVB THV 2018). Diese finden Sie unter Downloads. Alternativ können sie jederzeit angefordert oder eingesehen werden.
Versicherungsumfang | WWK Tierhalterhaftpflichtversicherung |
---|---|
Versicherungssummen | |
Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 15.000.000 EUR |
Vorsorgeversicherung | 15.000.000 EUR |
Versicherte Personen und Ansprüche | |
Versicherungsnehmer (VN) |
|
Familienangehörige und sonstige mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen |
|
Tierhüter (nicht gewerbsmäßig) |
|
Regressansprüche wegen Personenschäden, z. B. von Sozialversicherungs-/Sozialhilfeträgern |
|
Ansprüche der mitversicherten Tierhüter, Reitbeteiligten und Fremdreiter gegen den Versicherungsnehmer |
|
Versicherungsumfang allgemein | |
Häusliche Abwässer, einschließlich aus dem Rückstau des Straßenkanals |
|
Allmählichkeitsschäden |
|
Mietsachschäden an Grundstücken und Immobilien, z. B. Weiden, Koppeln, Stallungen | 5.000.000 EUR |
Mietsachschäden am Inventar von Reiseunterkünften | 50.000 EUR |
Mietsachschäden an sonstigen gemieteten, geliehenen beweglichen fremden Sachen, z. B. Sattel, Tiertransportanhänger | 50.000 EUR |
Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Tiertransportanhänger |
|
Auslandsaufenthalt innerhalb Europas, unbegrenzt außerhalb Europas, bis 5 Jahre |
|
Kaution bei Auslandsschäden | 100.000 EUR |
Deckschäden |
|
Mitversicherung von Jungtieren | bis Vollendung 1. Lebensjahr |
Tierische Ausscheidungen |
|
SFR-Schutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung fremder Tiertransportanhänger | 1.500 EUR |
SB-Schutz in der Vollkaskoversicherung fremder Kfz wegen Schäden beim Be- oder Entladen von Tiertransportanhängern Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 150 EUR. |
1.500 EUR |
Bergungs- und Rettungskosten | 15.000 EUR |
Keine Anrechnung einer Mithaftung bis zu einem Schadenbetrag von 500 EUR |
|
Umweltschäden nach USchadG | 5.000.000 EUR |
Fortsetzung der Tierhalterhaftpflichtversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers |
|
Forderungsausfall, auch bei Schäden durch Vorsatz |
|
Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz bei Forderungsausfall |
|
Teilnahme an Hunde- oder Pferdesportveranstaltungen, Turnieren, Schauvorführungen, Unterricht oder Prüfungen |
|
Nutzung als Zugtier von Tierfuhrwerken, einschließlich unentgeltlicher Personenbeförderung |
|
Nutzung zu therapeutischen Zwecken |
|
Erteilung von Hundetraining oder Reitunterricht, sofern nicht gewerbsmäßig |
|
Sonstiges | |
Differenzdeckung |
|
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen |
|
Update-Garantie bei beitragsfreien Leistungsverbesserungen |
|
Speziell für Halter von Hunden | |
kein Leinen-/Maulkorbzwang |
|
Ansprüche von Figuranten |
|
Bissschäden an der Inneneinrichtung eines fremden Kfz Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 150 EUR. |
1.500 EUR |
Speziell für Halter von Reit- und Zugtieren | |
Flurschäden |
|
Reitbeteiligung |
|
Fremdreiter |
|
Reiten ohne Sattel oder mit gebissloser Zäumung |
|
Führen von Handpferden |
|
Warum brauche ich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Als Tierhalter wissen Sie, dass ein Hund oder Pferd manchmal unberechbar sein kann:
- Ihr Hund schnappt nach einem vorbeifahrenden Radfahrer.
- Ihr Pferd reißt aus und rennt über die Straße. Ein Auto muss ausweichen und beschädigt dabei parkende Fahrzeuge.
Übrigens: Als Halter eines Assistenzhundes (z. B. Blindenhund, Behindertenbegleithund) genießen Sie Versicherungsschutz über die WWK Privathaftpflichtversicherung (Produktvariante PHV plus).
Wer ist versichert?
Versichert sind Sie als Halter oder Hüter (sofern nicht gewerbsmäßig)
- von Hunden (auch Listen- oder Kampfhunde) oder/und
- von Pferden.
Mitversichert ist hierbei immer die Haftpflicht der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
Welche Schäden sind versichert?
Die WWK Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme von maximal 15 Mio. EUR.
Melden Sie sich einfach bei unserer Schaden-Hotline unter 089 5114-3030 (Mo.–Fr. 8:00–18:00 Uhr). Alternativ steht Ihnen auch unser Online-Schadenformular zur Verfügung.
Wir kümmern uns in jedem Fall schnell und unbürokratisch um die Bearbeitung Ihres Anliegens.
Wir schnüren ein individuelles Paket für Sie
Kombi 5 plus
Rundumschutz aus einer Hand
Das Paket Kombi 5 plus bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz und kompetente Beratung aus einer Hand. Sie bekommen alle wichtigen Absicherungen, die ein Privathaushalt haben sollte:
- Privat- und Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Glasversicherung
- Hausratversicherung (inkl. Haus- und Wohnungsschutzbrief)
- Wohngebäudeversicherung (inkl. Haus- und Wohnungsschutzbrief)
- Unfallversicherung
Dabei entscheiden Sie selbst, welche Absicherungen Sie in Ihr Paket packen wollen – ganz nach Ihrem Bedarf.
Und das Besondere daran: Neben einem enorm attraktiven Beitrag halten wir auch noch einige Highlights für Sie bereit. Dazu gehören exklusive Rabattvorteile je mehr Bausteine Sie auswählen oder unser praktischer Schlüsselfinder.
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Unsere Kundenkommunikation steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung.
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Allgemeine Anfragen: 089 5114-0
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