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Privat­haftpflicht­versicherung

Ehrlich unentbehrlich
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Schadenersatzpflicht kennt keine Grenzen

Für jeden ein Muss!

Einmal nicht aufgepasst und schon ist ein Unglück passiert: Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen für Schäden, die Sie anderen zufügen. Mit der Privathaftpflichtversicherung der WWK darf Ihnen auch mal ein Missgeschick passieren, ohne dass es gleich den finanziellen Ruin bedeutet.

* So haben wir gerechnet: Versichert ist ein Single ohne Kind, Deckungssumme 15 Mio. EUR, Vertragslaufzeit 3 Jahre, monatliche Zahlungsweise, inklusive Versicherungsteuer

Angepasst an Ihre berufliche Situation

Unser Zusatzbaustein zur Privathaftpflichtversicherung

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Amtshaftpflichtversicherung

  • als Ergänzung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • versichert sind Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die aus der Ausübung der beruflichen Tätigkeit Dritten oder dem Dienstherren entstehen

Tücken des Alltags

Privathaftpflicht Schadenersatzpflicht Grafik

Ob in geselliger Runde mit Freunden, beim Surfen im Netz oder nach Feierabend auf dem Heimweg: Eine kleine Unachtsamkeit ist oft schnell passiert – und kann Sie im schlimmsten Fall teuer zu stehen kommen.

Wer den Schaden hat ...

Gut abgesichert, wenn die Gedanken mal woanders sind

Haftpflicht_Fallbeispiel

Nur einen Augenblick war Silke Stein unaufmerksam und schon passierte es. Nach der Arbeit fuhr sie mit dem Fahrrad nach Hause. Abgelenkt durch ein Angebot in einem Schaufenster bekam sie nicht mit, dass die Ampel von Grün auf Rot umsprang. Erst als sie in die Kreuzung einfuhr, bemerkte sie ihren Fehler.

Ein geistesgegenwärtiger Autofahrer wich aus und touchierte dabei ein parkendes Auto. Zum Glück verletzte sich niemand und es blieb beim Sachschaden an den beiden Fahrzeugen. Frau Stein meldete den Schaden unverzüglich der WWK und den Geschädigten wurden die Reparaturrechnungen schnell und unbürokratisch erstattet.

Alles Wissenswerte zur WWK Privathaftpflichtversicherung

Produktinformationen und Downloads

Die Leistungen der WWK Privathaftpflicht im Detail

Diese Produktübersicht stellt einen verkürzten Leistungsüberblick dar. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV 2018) sowie die vereinbarten Zusatzbedingungen. Diese finden Sie unter Downloads. Alternativ können sie jederzeit angefordert oder eingesehen werden.


Versicherungsumfang PHV PHV plus
Familie und Haushalt
als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. Aufsichtspflicht über Minderjährige)
als Dienstherr im Haushalt tätiger Personen
Verstöße gegen das AGG
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten zu Gebäuden, Räumen, Garagen, Kraftfahrzeugen
Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 150 EUR.
25.000 EUR -
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten zu Gebäuden, Räumen, Garagen, Kraftfahrzeugen
inklusive Folgeschäden
- 100.000 EUR
Gefälligkeitshandlungen 25.000 EUR 50.000 EUR
Deliktsunfähigkeit mitversicherter Personen – z. B. auch wegen Demenz* 5.000 EUR 100.000 EUR
Forderungsausfall, auch bei Schädigung durch private Tierhalter
Forderungsausfall, auch bei Schädigung durch Vorsatz oder Kfz-Gebrauch -
Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz bei Forderungsausfall -
Ehrenamtliche und berufliche Tätigkeiten
Ehrenamtliche Tätigkeit / Freiwilligentätigkeit
Fachpraktischer Unterricht, Betriebspraktika und Ferienjobs (auch Work & Travel)
Tageseltern/-mutter, Babysitter, Au-pair (bis max. 7 betreute Kinder)
Gerichtlich bestellter, nicht beruflicher Betreuer/Vormund
Selbstständige, nebenberufliche Tätigkeit
(Gesamtjahresumsatz maximal 12.000 EUR)
-
Sachschäden von Arbeitskollegen, Arbeitgebern/Dienstherren - 100.000 EUR
Haus- und Grundbesitz
selbstgenutzte Wohnung/en, Einfamilienhaus, Ferienimmobilien – auch festinstallierter Wohnwagen – innerhalb Europas
zu den versicherten Immobilien gehörende Garagen und Gärten, auch z. B. Carports, Kfz-Stellplätze, Swimmingpools, Teiche, Biotope
Schrebergarten, einschließlich Garten-/Gewächshaus
Miteigentum an Gemeinschaftsanlagen
Vermietung von bis zu 3 einzelnen Wohnräumen
Verletzung von Verkehrssicherungspflichten – auch bei vertraglich übernommener Haftung –, insbesondere Räum- und Streupflichten, bauliche Instandhaltung (auch z. B. von Solar-, Photovoltaik-, Geothermieanlagen, Treppenlift)
Baumaßnahmen an mitversicherten Immobilien und Grundstücken bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR, einschließlich der Haftung der Bauhelfer
Häusliche Abwässer, einschließlich aus dem Rückstau des Straßenkanals
Allmählichkeitsschäden
Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden bis 1.000 l/kg (Gesamtfassungsvermögen)
Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG) 5.000.000 EUR 5.000.000 EUR
Baumaßnahmen an mitversicherten Immobilien und Grundstücken ohne Begrenzung einer Bausumme, einschließlich der Haftung bei Grundstückssenkung/Erdrutsch oder bei Gebrauch von Be- und Entladevorrichtungen (z. B. Kräne, Winden) -
Betrieb von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen bis 15 kW-Peak inklusive Stromeinspeisung in das elektrische Versorgungsnetz inklusive Rückgriffsansprüche stromabnehmender Netzbetreiber -
Vermietung
  • einer Einliegerwohnung oder Wohneinheit im selbstbewohnten Ein-/Zweifamilienhaus
  • von maximal zwei Eigentumswohnungen
  • von maximal zwei separaten Garagen
-
Unbebautes Grundstück bis 10.000 qm -
selbstgenutztes Zweifamilienhaus in Europa -
Heizöltank/Flüssiggastank bis 15.000 Liter Fassungsvermögen -
Mietsachschäden
an Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen oder Räumen in Gebäuden, einschließlich fest verankerter Sachen 500.000 EUR 5.000.000 EUR
an Inventar von Reiseunterkünften (z. B. Hotel, Pension, Ferienwohnung/-haus, Schiffskabine) 500.000 EUR 5.000.000 EUR
an fremden beweglichen Sachen durch Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen 5.000 EUR 50.000 EUR
Freizeit
Ausübung von Sport, einschließlich Teilnahme an privaten Radrennen
Erlaubter privater Besitz und Gebrauch von Waffen und Munition
Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung
Tiere
Halten zahmer Haus- und Kleintiere (außer: Hunde, Reit- und Zugtiere)
Hüten fremder Hunde und Pferde
Reiten fremder Pferde und Nutzung fremder Fuhrwerke
Halten wilder Kleintiere
(z. B. in Terrarien untergebrachte Schlangen, Spinnen, Skorpione)
-
Halten eines Assistenzhundes
(Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhund)
-
Halten von Nutztieren zu eigenwirtschaftlichen Zwecken (z. B. Schaf, Ziege, Schwein, Geflügel) -
Versicherte Fahrzeuge und Schäden
Kfz auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen
Kfz bis 6 km/h
Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, auch Aufsitzrasenmäher/Schneeräumgeräte
nicht versicherungspflichtige Pedelecs/E-Bikes
Golfcarts auf dem Golfplatz, motorisierte Kinderspielfahrzeuge und Krankenfahrstühle
nicht versicherungspflichtige Luftfahrzeuge
Windsurfbretter, Kitesportgeräte, Strand- und Eissegler
Ruder-, Paddel-, Schlauchboote und fremde Segelboote ohne Motor oder Treibsätze
fremde Wassersportfahrzeuge mit Motor, sofern
- nur gelegentlicher Gebrauch und
- keine behördliche Erlaubnis erforderlich
ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge
Flugmodelle (auch Drohnen) bis 250 Gramm Startmasse -
Motorboote und sonstige Wassersportfahrzeuge mit Motor
- eigene, bis zu einer Motorleistung von 15 PS (11 kW)
- fremde, bis zu einer Motorleistung von 80 PS (58 kW)
-
Eigene Segelboote bis zu einer Segelfläche von 25 qm -
SFR-Schutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung fremder, geliehener Kraftfahrzeuge, erstattet wird die nachgewiesene Mehrprämie für maximal 5 Jahre -
Sonstige Kraftfahrzeugschäden
  • durch Falschbetankung fremder geliehener, gemieteter oder gefälligkeitshalber überlassene Kraftfahrzeuge
  • beim Öffnen der Kraftfahrzeugtür
  • beim Be- und Entladen
  • bei Pflege- und Reparaturarbeiten
Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 150 EUR.
- 2.500 EUR
Ausland
Auslandsaufenthalt innerhalb Europas unbegrenzt unbegrenzt
Auslandsaufenthalt außerhalb Europas, vorübergehend bis 5 Jahre 5 Jahre
Schäden aus der Anmietung von Wohnungen/Häusern im Ausland
Führen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge im europäischen Ausland („Mallorca-Police")
Kaution zur Sicherstellung von Leistungen innerhalb EU, Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein - 100.000 EUR
Sonstiges
Fortsetzung des Versicherungsschutzes nach dem Tod des Versicherungsnehmers*
Nachversicherungsschutz für ausscheidende mitversicherte Personen* bis max. 6 Monate bis max. 12 Monate
Differenzdeckung
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen
Update-Garantie bei beitragsfreien Leistungsverbesserungen
Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzung - 50.000 EUR
Neuwertentschädigung (außer elektrische/elektronische Geräte und Brillen aller Art) - 2.500 EUR

Versicherungsumfang WWK Amthaftpflichtversicherung
(sofern ausdrücklich vereinbart)
Versicherungssummen
für Personen- und Sachschäden, pauschal
für Vermögensschäden (Erhöhung möglich)
15.000.000 EUR
50.000 EUR
Besondere Deckungserweiterungen
Übertragung elektronischer Daten
Abhandenkommen von Dienstschlüsseln 50.000 EUR
Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum / persönlichen Ausrüstungsgegenständen
Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 150 EUR für persönliche Ausrüstungsgegenstände.
10.000 EUR
Dienstfahrzeug-und Regresshaftpflicht
Dienstlicher Waffenbesitz und -gebrauch
Dienstlicher Tierhalter, -hüter oder -führer
Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden 10.000 EUR
Mietsachschäden 500.000 EUR
* = Mitversichert, sofern ein Mehrpersonenhaushalt versichert ist.

Warum brauche ich eine Privathaftpflichtversicherung?

§ 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sagt ganz klar: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Durch diese Verschuldenshaftung kann eine kleine Unachtsamkeit bereits weitreichende finanzielle Folgen haben – denn Sie haften mit Ihrem kompletten Privatvermögen. Aber nicht immer trifft Sie tatsächlich ein Verschulden. Wir als Haftpflichtversicherer prüfen in jedem Fall die Ausgangslage und stellen Sie von berechtigten Schadenersatzansprüchen frei bzw. wehren unberechtigte Forderungen ab (passiver Rechtsschutz).

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als unser Versicherungsnehmer. Abhängig von Ihrer Lebenssituation und der gewählten Tarifvariante kann der Versicherungsschutz der WWK Privathaftpflichtversicherung aber auch z. B. für Ihren Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder erweitert werden. Dafür stehen folgende Tarifvarianten zur Auswahl:

  • Single
  • Single mit Kind
  • Paar ohne Kind
  • Paar mit Kind/Familie

Welche Schäden sind versichert?

Die WWK Privathaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme ab, maximal bis zu 50 Mio. EUR. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung sowie die vereinbarten Deckungserweiterungen und Zusatzbedingungen.

Die Amtshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Ergänzung zur Privathaftpflichtversicherung für Richter, Beamte, Angestellte oder Arbeiter im öffentlichen Dienst sowie für Soldaten. Versichert sind hierüber Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus der Ausübung der beruflichen Tätigkeit Dritten oder dem Dienstherren entstehen.

Die WWK Amtshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz z. B. für

  • das Abhandenkommen von Dienstschlüsseln
  • den Halter, Hüter oder Führer eines Diensthundes
  • die Nutzung von Dienstfahrzeugen

Melden Sie sich einfach bei unserer Schaden-Hotline unter 089 5114-3030 (Mo.–Fr. 8:00–18:00 Uhr). Alternativ steht Ihnen auch unser Online-Schadenformular zur Verfügung.

Wir kümmern uns in jedem Fall schnell und unbürokratisch um die Bearbeitung Ihres Anliegens.

Wir schnüren ein individuelles Paket für Sie

Kombi 5 plus

Rundumschutz aus einer Hand

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Das Paket Kombi 5 plus bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz und kompetente Beratung aus einer Hand. Sie bekommen alle wichtigen Absicherungen, die ein Privathaushalt haben sollte:

  • Privat- und Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Glasversicherung
  • Hausratversicherung (inkl. Haus- und Wohnungsschutzbrief)
  • Wohngebäudeversicherung (inkl. Haus- und Wohnungsschutzbrief)
  • Unfallversicherung

Dabei entscheiden Sie selbst, welche Absicherungen Sie in Ihr Paket packen wollen – ganz nach Ihrem Bedarf.

Und das Besondere daran: Neben einem enorm attraktiven Beitrag halten wir auch noch einige Highlights für Sie bereit. Dazu gehören exklusive Rabattvorteile je mehr Bausteine Sie auswählen oder unser praktischer Schlüsselfinder.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Unsere Servicenummern

Unsere Kundenkommunikation steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung.

Lebensversicherungen: 089 5114-2020
Sach-/Unfallversicherungen: 089 5114-3030
Allgemeine Anfragen: 089 5114-0

Für allgemeine Anfragen

Online-Kontaktmöglichkeit

Haben Sie allgemeine Fragen oder Anregungen? Nutzen Sie dafür einfach das folgende Kontaktformular. Ihre Antwort erhalten Sie dann in Kürze im Rahmen unserer Servicezeiten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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Marsstr. 37, 80335 München

Postanschrift
80292 München

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  • AUSGEZEICHNET & SICHER
    Mehrmals in Folge „Höchste Substanzkraftquote" sowie zahlreiche Bestnoten für unsere Produkte geben Ihnen die Gewissheit: Mit der WWK treffen Sie die richtige Wahl.
  • MODERN & INNOVATIV
    Unsere leistungsstarken Lösungen entwickeln wir laufend weiter. So bleiben wir immer am Puls der Zeit.
  • UNABHÄNGIG & KUNDENORIENTIERT
    Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit arbeiten wir für Sie und nicht für Aktionäre – denn Ihre Bedürfnisse stehen bei uns im Mittelpunkt.
  • ERFAHREN & BESTÄNDIG
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