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Individueller Schutz für Ihr Fahrzeug
Mit der WWK sicher unterwegs
Der Gesetzgeber schreibt Haltern von zulassungspflichtigen Fahrzeugen den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Dafür ist die WWK die erste Wahl, denn im Schadenfall geben wir für Sie richtig Gas. Wir bezahlen nicht nur berechtigte Ansprüche, sondern stehen Ihnen auch bei unberechtigten Ansprüchen zur Seite. Und das alles zu einem attraktiven Beitrag.
Ihr optionales Tuning für den Rundumschutz
Unser Zusatzbaustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Kfz-Schutzbrief
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Hilfe, die ankommt
Wir sind Ihr finanzieller Airbag
Familie Schmidt hatte einen herrlichen Sommerurlaub in Italien verbracht und war auf dem Rückweg nach Hause. Kurz vor der Mautstation am Brenner verlor Herr Schmidt den Überblick und wechselte unbedacht die Spur. Dabei übersah er einen Lieferwagen und touchierte ihn mit der Beifahrerseite. Zum Glück entstand nur Blechschaden und alle Beteiligten blieben unverletzt.
Doch eine Weiterfahrt mit kaputtem Reifen war nicht mehr möglich. Herr Schmidt kontaktierte die Schutzbrief-Hotline der WWK und schon wenig später kam das Pannenfahrzeug. Nach einem kurzen Aufenthalt in einer nahegelegenen Werkstatt konnte Familie Schmidt die Weiterfahrt antreten.
Die Kosten für den Pannendienst sowie der eigene Schaden an der Beifahrerseite wurden unbürokratisch im Rahmen der Vollkaskoversicherung übernommen. Auch der Schaden an dem Lieferwagen wurde zeitnah über die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert. So blieben trotz des Zwischenfalls ausschließlich schöne Erinnerungen an diesen Urlaub.
Alles Wissenswerte zur WWK Kfz-Versicherung
Produktinformationen und Downloads
Die Leistungen der WWK KFZ Versicherung im Detail
Produktübersicht WWK KFZ Versicherung | ||
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Diese Produktübersicht stellt einen verkürzten Leistungsüberblick dar. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2022). Diese finden Sie unter Downloads. Alternativ können diese jederzeit angefordert oder eingesehen werden. |
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Kfz-Haftpflichtversicherung | ||
Versicherungsumfang | für Pkw | sonstige Fahrzeuge |
Höchstversicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 100 Mio. EUR | 100 Mio. EUR |
Höchstentschädigung je geschädigte Person für Personenschäden | 15 Mio. EUR | 15 Mio. EUR |
Höchstversicherungssumme für Schäden nach Umweltschadensgesetz (Umweltschadensversicherung) | 5 Mio. EUR je Versicherungsfall, max. 10 Mio. EUR je Versicherungsjahr |
5 Mio. EUR je Versicherungsfall, max. 10 Mio. EUR je Versicherungsjahr mitversichert für Leicht-/ Kraftrad/-roller, Trike, Quad, Campingfahrzeug, Wohnwagenanhänger |
Führen fremder, gemieteter Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police) | für max. 3 Monate, VN und mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen |
VN und mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen mitversichert für Leicht-/ Kraftrad/-roller, Trike, Quad, Campingfahrzeug |
Schäden durch automatisiertes, autonomes Fahren (Cyber) |
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Geltungsbereich | Innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören |
Kaskoversicherung (Teil- und Vollkasko) | |||
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Versicherungsumfang | |||
Versicherte Sachen | für Pkw basis |
für Pkw plus |
sonst. Fahrzeuge plus |
Abhängig vom Gesamtneuwert beitragsfrei mitversicherte Teile, sofern im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut (Sonderausstattung), wie z. B. - Radio-, Navigationssysteme - zugelassene Veränderungen zur Steigerung der Motorleistung - Beiwagen und Verkleidungen bei Leicht-/Krafträdern, Trikes, Quads - Spezialaufbauten und -einrichtungen von z. B. Werkstatt- oder Kranken- fahrzeugen bis |
1.000 EUR | 10.000 EUR |
10.000 EUR |
Beitragsfrei mitversicherte, individuell angefertigte Sonderlackierungen und -beschriftungen, Folien oder Oberflächenbehandlungen bis |
1.000 EUR | 3.000 EUR | 3.000 EUR |
AutoinhaltsSchutz Mitversichert sind Schäden an im oder am Fahrzeug mitgeführten Gegenständen des Fahrers / der Insassen - Kleidung und Accessoires, - Reisegepäck, - Sportequipment/-geräte bis Bei Krafträdern jedoch nur, sofern diese Gegenstände am Körper des Fahrers/ Beifahrers getragen oder am Fahrzeug unter Verschluss gehalten werden |
- | 500 EUR | 500 EUR |
ReifenSchutz Versichert sind reine Reifenschäden infolge - Einfahren spitzer Gegenstände - Anfahren an z. B. Bordsteinkanten - Reifenplatzer - Vandalismus - Diebstahl |
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Kaskoversicherung Teilkasko | |||
Versicherte Ereignisse Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs durch |
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Brand, Explosion |
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Entwendung - Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung - Unterschlagung, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch in eigenem Interesse noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird - Unbefugter Gebrauch |
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Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung |
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Weitere Naturgefahren - Lawinen, Dachlawinen - Erdrutsch, Muren - Erdsenkung, Erdfall - Erdbeben - Vulkanausbruch |
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art |
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Glasbruch |
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Kurzschlussschäden an der Verkabelung |
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Folgeschäden aus Kurzschlussschäden (Aggregatschäden) bis |
- | 3.000 EUR | 3.000 EUR |
Tierbissschäden an Kabeln, Schläuchen, Dämmmatten, Achsmanschetten und Leitungen | - |
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Mitversichert sind Folgeschäden durch Tierbissschäden bis | - | 3.000 EUR | 3.000 EUR |
Kaskoversicherung Vollkasko | |||
Versicherte Ereignisse: Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs durch |
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Versicherte Ereignisse der Teilkasko |
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Unfall |
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Unfallschäden durch Hacker- oder Cyberangriff |
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Unfallschäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug |
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Mut- oder böswillige Handlungen |
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Transport auf einer Fähre | - |
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Kaskoversicherung (Teil- und Vollkasko) |
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Leistungen im Schadenfall | |||
Höchstentschädigung je Schadenereignis in der Kaskoversicherung (sofern nichts anderes vereinbart ist) | 120.000 EUR | 120.000 EUR | Leicht-/Kraftrad/-roller, Trikes und Quads bis 20.000 EUR Wohnwagenanhänger bis 50.000 EUR Campingfahrzeuge bis 120.000 EUR Sonstige Fahrzeuge bis 300.000 EUR |
Bei Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des versicherten Fahrzeugs | |||
Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge bis | 3 Monate ab Erstzulassung |
12 Monate ab Erstzulassung |
12 Monate ab Erstzulassung mitversichert für Kraftrad/-roller, Campingfahrzeug und Lkw bis 3,5 t |
Entsorgungskosten für das Altfahrzeug sowie Überführungs- und Zulassungskosten für ein Folgefahrzeug, sofern dieses wieder bei WWK versichert wird bis | - | 500 EUR | 500 EUR |
Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge bis | - | 12 Monate | 12 Monate mitversichert für Kraftrad/- roller, Campingfahrzeug und Lkw bis 3,5 t |
Bei Beschädigung des versicherten Fahrzeugs |
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Reparaturbedingter Ersatz von Brems- und Betriebsstoffen | - |
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Ersatz von Standgeld und Standgebühren bis | - | 150 EUR | 150 EUR |
Abschleppen vom Schadensort zur nächsten Reparaturwerkstatt |
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Verzicht auf Abzug neu für alt | - |
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Kalibrierungskosten nach Austausch der Frontscheibe bei Glasbruch |
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Leuchtmittelersatz und Reinigungskosten bei Glasbruch | - |
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Ersatz von Vignetten und Umweltplaketten nach Austausch der Frontscheibe bei Glasbruch bis | - | 100 EUR | 100 EUR |
Bei Entwendung des versicherten Fahrzeugs |
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Kosten der Fahrzeugabholung bei Wiederauffinden des Fahrzeugs |
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Kosten für Austausch von Tür-/ Zündschlössern sowie für die Umprogrammierung | - |
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Mobilitätspauschale bei nachgewiesener Nutzung eines Ersatzfahrzeugs, z. B. Mietwagen, Carsharing, öffentliche Verkehrsmittel, Taxi bis | - | 300 EUR | 300 EUR |
Sonstiges | |||
Verzicht auf den Einbehalt der vereinbarten Selbstbeteiligung bei Glasbruchschadenreparatur |
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Verzicht auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens |
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Zusatzbausteine zur Kfz-Haftpflichtversicherung | für Pkw | sonstige Fahrzeuge |
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nur mitversichert, sofern ausdrücklich vereinbart | ||
Autoschutzbrief (Kfz-Schutzbrief) Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung |
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versicherbar für Leicht-/Krafträder/-roller, Campingfahrzeuge |
Fahrerschutzversicherung (FahrerUnfallSchutz) wenn der Fahrer verletzt oder getötet wird |
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Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t |
AuslandsschadenSchutz wenn andere Sie oder Ihr Fahrzeug im Ausland schädigen |
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Krafträder/-roller und Campingfahrzeuge |
Umweltschadensversicherung bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach Umweltschadensgesetz (USchadG) | im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert | - mitversichert im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung für Leicht-/Krafträder/-roller, Trikes, Quads, Campingfahrzeuge und Wohnwagenanhänger Anhänger |
RabattSchutz (KH) keine Rückstufung beim ersten belastenden Schaden im Kalenderjahr |
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Zusatzbausteine zur Kfz-Kaskoversicherung | für Pkw | für sonstige Fahrzeuge | |
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Nur mitversichert, sofern ausdrücklich vereinbart | |||
Kasko XtraSchutz: Mitversichert sind folgende Leistungserweiterungen für Pkw | in Verbindung mit Kaskoversicherung basis |
in Verbindung mit Kaskoversicherung plus |
in Verbindung mit Kaskoversicherung plus |
Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile (Sonderausstattung) bis |
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vereinbarten Höchstentschädigungsgrenzen |
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AutoinhaltsSchutz Mitversichert sind auch Wertsachen und elektronische Geräte, sofern sich diese zum Schadenzeitpunkt im verschlossenen und von außen nicht einsehbaren Fahrzeuginnenraum befinden bis |
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Entwendung durch Unterschlagung bei einer Probefahrt |
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Folgeschäden aus Kurzschlussschäden bis |
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Folgeschäden aus Tierbissschäden bis |
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Parkschäden: Mitversichert sind Kleinschäden an der Karosserie des versicherten Fahrzeugs bei Reparatur durch Smart-Repair-Verfahren (Es gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall von 50 EUR) |
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Erweiterte Frist für die Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge |
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Entsorgungskosten des Altfahrzeugs bis |
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Überführungs- und Zulassungskosten eines Folgefahrzeugs bis |
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Erweiterte Frist für die Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge |
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Eigenschäden: Mitversichert sind Schäden an anderen eigenen Sachen des Versicherungsnehmers (z. B. Gebäude, andere Fahrzeuge – auch auf dem eigenen Grundstück) durch das versicherte Fahrzeug bis (Es gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall von 500 EUR.) |
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Ersatz für den Treibstoffverlust infolge eines Schadenereignisses |
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ElektroPlus Mitversichert sind folgende Leistungserweiterungen für Elektro- oder Hybridfahrzeuge |
in Verbindung mit Kaskoversicherung basis |
in Verbindung mit Kaskoversicherung plus |
in Verbindung mit Kaskoversicherung plus |
Mitversichertes Zubehör bis zu den aufgeführten Entschädigungsgrenzen je Schadenereignis: - Ladekarte bis 100 EUR - Ladekabel, mobile Lade station inkl. Adapter bis 1.500 EUR - Induktionsladeplatte, Wallbox bis 3.000 EUR |
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Überspannungsschäden durch Blitzschlag an Fahrzeugbauteilen |
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Folgeschäden aus Kurzschluss-, Überspan- nungs- und Tierbissschäden am Akku und serienmäßig verbauten Ladeeinrichtungen (z. B. On-Board Charger) bis |
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Allgefahrendeckung für Schäden am Akku durch jede Beschädigung, Zerstörung oder Verlust bis |
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Neupreisentschädigung für Schäden am Akku innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist ab Erstzulassung |
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Campingfahrzeug und Lkw bis 3,5 t |
Verzicht auf den Abzug neu für alt bei Austausch des beschädigten Akkus innerhalb der ersten vier Betriebsjahre. Ab dem fünften Betriebsjahr erfolgt ein Abzug von 10 % je Betriebsjahr. |
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Kosten für Zustandsdiagnostik, Fahrzeuglagerung/-abstellung oder Entsorgung des beschädigten Akkus bis |
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GAP-Deckung Mitversichert sind folgende Leistungserweiterungen für leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge |
in Verbindung mit Kaskoversicherung basis |
in Verbindung mit Kaskoversicherung plus |
in Verbindung mit Kaskoversicherung plus |
Bei Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des versicherten Fahrzeugs wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restbetrag aus Leasing- oder Kreditvertrag erstattet inkl. unverbrauchter Mietvorauszahlung (Anzahlung) |
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Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t |
Bei Beschädigung des versicherten Fahrzeugs wird eine Wertminderung bei Fahrzeugreparatur bis max. 48 Monate nach Erstzulassung gemäß folgender Staffelung erstattet: bis 12 Monate 10 % bis 24 Monate 7 % bis 36 Monate 5 % bis 48 Monate 4 % |
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Werkstattmanagement Im Schadenfall gelten folgende Vereinbarungen |
in Verbindung mit Kaskoversicherung basis |
in Verbindung mit Kaskoversicherung plus |
in Verbindung mit Kaskoversicherung plus |
Bei einem Schadenfall innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kontaktieren Sie uns über unsere Service-Hotline 089 5114 3020 und überlassen uns die Auswahl der Werkstatt für die fachgerechte Instandsetzung Ihres Fahrzeugs (inkl. 6 Jahre Garantie auf die Reparatur). Dabei bieten wir folgende Serviceleistungen (Kfz-Schadenservice): - Hol- und Bringservice - Ersatzfahrzeug während Reparatur - Außen- und Innenreinigung |
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Für Campingfahrzeuge sind die Serviceleistungen wie folgt beschränkt: - Außen- und Innenreinigung |
RabattSchutz (VK) Im Schadenfall gilt folgende Vereinbarung |
in Verbindung mit Kaskoversicherung basis |
in Verbindung mit Kaskoversicherung plus |
in Verbindung mit Kaskoversicherung plus |
Keine Rückstufung beim ersten belastenden Schaden im Kalenderjahr |
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Wir berücksichtigen Bescheinigungen über den Schadenverlauf, die von Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellt wurden, ebenso wie Bescheinigungen eines deutschen Versicherungsunternehmens.
Warum brauche ich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
In Deutschland ist jeder Halter eines zugelassenen Fahrzeugs gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dadurch werden Sie vor Schadenersatzforderungen Dritter finanziell geschützt.
Was ist die Aufgabe der WWK als Haftpflichtversicherer?
Wir prüfen in einem Schadenfall die Haftpflichtfrage und stellen Sie von berechtigten Schadenersatzforderungen frei. Unberechtigte Schadenersatzforderungen wehren wir für Sie ab (passiver Rechtsschutz).
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht in den geografischen Grenzen Europas sowie den zum Geltungsbereich der EU gehörenden außereuropäischen Gebieten.
Haben Sie von uns eine Internationale Versicherungskarte (IVK) erhalten, dann gilt Ihr Versicherungsschutz auch in den dort aufgeführten nichteuropäischen Ländern, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Bitte führen Sie die IVK im Ausland immer unbedingt mit sich – in einigen Ländern besteht Vorlagezwang!
Sie möchten eine IVK beantragen? Das geht ganz einfach in unserem Kundeninformationsportal .
Welche besonderen Einstufungsmöglichkeiten in die Schadenfreiheitsklassen gibt es?
Ob Führerscheinsonderregelung oder Zweitfahrzeugregelung: Die WWK bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Versicherungsvertrag in die optimale Schadenfreiheitsklasse einzustufen. Lassen Sie sich beraten!
Welche Fahrzeugarten sind versicherbar?
Die WWK Kfz-Haftpflichtversicherung ist für folgende Fahrzeugarten versicherbar:
- Pkw
- Motorrad, Leichtkraftrad/-roller
- Camper und Anhänger
- Mofa, Moped, E-Scooter
- Lkw/Lieferwagen, Zugmaschine
- Trike, Quad
Wofür ist die Kaskoversicherung zuständig?
Die Kaskoversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug und kann abhängig von der Fahrzeugart als Teil- oder Vollkasko vereinbart werden.
Was ist in der Teilkasko versichert?
Die Teilkasko zahlt bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile durch z. B.
- Brand
- Sturm/Hagel
- Diebstahl
- Kurzschluss
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Glasbruch
- u. v. m.
Was ist in der Vollkasko versichert?
Die Vollkasko zahlt über die Leistungen der Teilkasko hinaus zustätzlich bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile durch z. B.
- Unfall
- böswillige Handlungen Dritter
Der WWK Kfz-Schutzbrief ist die optimale Ergänzung zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Egal ob Sie im Inland oder europäischen Ausland unterwegs sind: Bei einer Panne oder einem Unfall helfen wir Ihnen rund um die Uhr mit zahlreichen Serviceleistungen und übernehmen die dafür vereinbarten Kosten. So bleiben Sie immer mobil.
Eine genaue Auflistung aller Hilfe- und Serviceleistungen finden Sie im Download-Bereich (Flyer Schutzbrief).
Wichtig: Im Schadenfall melden Sie sich immer zuerst beim WWK Notfall-Telefon unter 089 5114-3010 und beauftragen die erforderlichen Leistungen. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.
Sie können uns den Schaden bequem über unsere Service-Hotlines melden:
- Schutzbrief-Hotline: 089 5114-3010 (rund um die Uhr)
- allgemeine Schaden-Hotline: 089 5114-3030 (Mo.–Fr. 8:00–18:00 Uhr)
Alternativ steht Ihnen auch unser Online-Schadenformular zur Verfügung. Wir kümmern uns in jedem Fall schnell und unbürokratisch um die Bearbeitung Ihres Anliegens.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Der direkte Draht zum Kundensupport
per Kontaktformular
Unsere Zentrale und alle Postadressen
Unsere Servicenummern
Unsere Kundenkommunikation steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung.
Lebensversicherungen: 089 5114-2020
Sach-/Unfallversicherungen: 089 5114-3030
Allgemeine Anfragen: 089 5114-0
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