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Kfz-Versicherung

Die Pflichtversicherung für Ihren Camper und Wohnwagenanhänger
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Individueller Schutz für Ihr Fahrzeug

Mit der WWK sicher unterwegs

Der Gesetzgeber schreibt Haltern von zulassungspflichtigen Fahrzeugen den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Dafür ist die WWK die erste Wahl, denn im Schadenfall geben wir für Sie richtig Gas. Wir bezahlen nicht nur berechtigte Ansprüche, sondern stehen Ihnen auch bei unberechtigten Ansprüchen zur Seite. Und das alles zu einem attraktiven Beitrag.

Ihr optionales Tuning für den Rundumschutz

Unser Zusatzbaustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung

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Kfz-Schutzbrief

  • 24-Std.-Notfallhilfe
  • bei Panne, Unfall und mehr


Hilfe, die ankommt

Wir sind Ihr finanzieller Airbag

Schadenbeispiel_Kfz

Familie Schmidt hatte einen herrlichen Sommerurlaub in Italien verbracht und war auf dem Rückweg nach Hause. Kurz vor der Mautstation am Brenner verlor Herr Schmidt den Überblick und wechselte unbedacht die Spur. Dabei übersah er einen Lieferwagen und touchierte ihn mit der Beifahrerseite. Zum Glück entstand nur Blechschaden und alle Beteiligten blieben unverletzt.

Doch eine Weiterfahrt mit kaputtem Reifen war nicht mehr möglich. Herr Schmidt kontaktierte die Schutzbrief-Hotline der WWK und schon wenig später kam das Pannenfahrzeug. Nach einem kurzen Aufenthalt in einer nahegelegenen Werkstatt konnte Familie Schmidt die Weiterfahrt antreten.

Die Kosten für den Pannendienst sowie der eigene Schaden an der Beifahrerseite wurden unbürokratisch im Rahmen der Vollkaskoversicherung übernommen. Auch der Schaden an dem Lieferwagen wurde zeitnah über die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert. So blieben trotz des Zwischenfalls ausschließlich schöne Erinnerungen an diesen Urlaub.

Alles Wissenswerte zur WWK Kfz-Versicherung

Produktinformationen und Downloads

Die Leistungen der WWK KFZ Versicherung im Detail

Produktübersicht WWK KFZ Versicherung
Diese Produktübersicht stellt einen verkürzten Leistungsüberblick dar.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2022). Diese finden Sie unter Downloads. Alternativ können diese jederzeit angefordert oder eingesehen werden.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Versicherungsumfang für Pkw sonstige Fahrzeuge
Höchstversicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. EUR 100 Mio. EUR
Höchstentschädigung je geschädigte Person für Personenschäden 15 Mio. EUR 15 Mio. EUR
Höchstversicherungssumme für Schäden nach Umweltschadensgesetz (Umweltschadensversicherung) 5 Mio. EUR je Versicherungsfall,
max. 10 Mio. EUR je Versicherungsjahr
5 Mio. EUR je
Versicherungsfall,
max. 10 Mio. EUR je
Versicherungsjahr

mitversichert für Leicht-/
Kraftrad/-roller, Trike,
Quad, Campingfahrzeug,
Wohnwagenanhänger
Führen fremder, gemieteter Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police) für max. 3 Monate,
VN und mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende
Personen
VN und mit ihm in
häuslicher Gemeinschaft
lebende Personen

mitversichert für Leicht-/
Kraftrad/-roller, Trike,
Quad, Campingfahrzeug
Schäden durch automatisiertes, autonomes Fahren (Cyber)
Geltungsbereich Innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören

Kaskoversicherung (Teil- und Vollkasko)
Versicherungsumfang
Versicherte Sachen für Pkw
basis
für Pkw
plus
sonst. Fahrzeuge
plus
Abhängig vom Gesamtneuwert beitragsfrei mitversicherte Teile, sofern im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut (Sonderausstattung), wie z. B.
- Radio-, Navigationssysteme
- zugelassene Veränderungen zur
Steigerung der Motorleistung
- Beiwagen und Verkleidungen bei
Leicht-/Krafträdern, Trikes, Quads
- Spezialaufbauten und -einrichtungen von z. B.
Werkstatt- oder Kranken-
fahrzeugen bis
1.000 EUR 10.000 EUR
10.000 EUR
Beitragsfrei mitversicherte, individuell angefertigte Sonderlackierungen und
-beschriftungen, Folien oder Oberflächenbehandlungen bis
1.000 EUR 3.000 EUR 3.000 EUR
AutoinhaltsSchutz
Mitversichert sind Schäden an
im oder am Fahrzeug
mitgeführten Gegenständen des
Fahrers / der Insassen
- Kleidung und Accessoires,
- Reisegepäck,
- Sportequipment/-geräte bis
Bei Krafträdern jedoch nur, sofern diese Gegenstände am Körper des Fahrers/ Beifahrers getragen oder am Fahrzeug unter Verschluss gehalten werden
- 500 EUR 500 EUR
ReifenSchutz
Versichert sind reine Reifenschäden infolge
- Einfahren spitzer Gegenstände
- Anfahren an z. B. Bordsteinkanten - Reifenplatzer
- Vandalismus
- Diebstahl
-
-
Kaskoversicherung Teilkasko
Versicherte Ereignisse
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs durch
Brand, Explosion
Entwendung
- Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung
- Unterschlagung, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch in eigenem Interesse noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird - Unbefugter Gebrauch
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
Weitere Naturgefahren
- Lawinen, Dachlawinen
- Erdrutsch, Muren
- Erdsenkung, Erdfall
- Erdbeben
- Vulkanausbruch
-
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Glasbruch
Kurzschlussschäden an der
Verkabelung
Folgeschäden aus
Kurzschlussschäden
(Aggregatschäden) bis
- 3.000 EUR 3.000 EUR
Tierbissschäden an Kabeln, Schläuchen, Dämmmatten, Achsmanschetten und Leitungen -
Mitversichert sind Folgeschäden durch Tierbissschäden bis - 3.000 EUR 3.000 EUR
Kaskoversicherung Vollkasko
Versicherte Ereignisse:
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs durch
Versicherte Ereignisse der Teilkasko
Unfall
Unfallschäden durch Hacker- oder Cyberangriff
Unfallschäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug
Mut- oder böswillige Handlungen
Transport auf einer Fähre -
Kaskoversicherung (Teil- und Vollkasko)
Leistungen im Schadenfall
Höchstentschädigung je Schadenereignis in der Kaskoversicherung (sofern nichts anderes vereinbart ist) 120.000 EUR 120.000 EUR Leicht-/Kraftrad/-roller, Trikes und Quads bis
20.000 EUR

Wohnwagenanhänger bis 50.000 EUR

Campingfahrzeuge bis 120.000 EUR

Sonstige Fahrzeuge
bis 300.000 EUR
Bei Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des versicherten Fahrzeugs
Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge bis 3 Monate
ab Erstzulassung
12 Monate
ab Erstzulassung
12 Monate
ab Erstzulassung

mitversichert für
Kraftrad/-roller,
Campingfahrzeug und
Lkw bis 3,5 t
Entsorgungskosten für das Altfahrzeug sowie Überführungs- und Zulassungskosten für ein Folgefahrzeug, sofern dieses wieder bei WWK versichert wird bis - 500 EUR 500 EUR
Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge bis - 12 Monate 12 Monate

mitversichert für Kraftrad/-
roller, Campingfahrzeug
und Lkw bis 3,5 t
Bei Beschädigung des versicherten Fahrzeugs
Reparaturbedingter Ersatz von Brems- und Betriebsstoffen -
Ersatz von Standgeld und Standgebühren bis - 150 EUR 150 EUR
Abschleppen vom Schadensort zur nächsten Reparaturwerkstatt
Verzicht auf Abzug neu für alt -
Kalibrierungskosten nach Austausch der Frontscheibe bei Glasbruch
Leuchtmittelersatz und Reinigungskosten bei Glasbruch -
Ersatz von Vignetten und Umweltplaketten nach Austausch der Frontscheibe bei Glasbruch bis - 100 EUR 100 EUR
Bei Entwendung des versicherten Fahrzeugs
Kosten der Fahrzeugabholung bei Wiederauffinden des Fahrzeugs
Kosten für Austausch von Tür-/ Zündschlössern sowie für die Umprogrammierung -
Mobilitätspauschale bei nachgewiesener Nutzung eines Ersatzfahrzeugs, z. B. Mietwagen, Carsharing, öffentliche Verkehrsmittel, Taxi bis - 300 EUR 300 EUR
Sonstiges
Verzicht auf den Einbehalt der
vereinbarten Selbstbeteiligung
bei Glasbruchschadenreparatur
Verzicht auf den Einwand der
grob fahrlässigen Herbeiführung
des Schadens
-


Zusatzbausteine zur Kfz-Haftpflichtversicherung für Pkw sonstige Fahrzeuge
nur mitversichert, sofern ausdrücklich vereinbart
Autoschutzbrief (Kfz-Schutzbrief) Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung

versicherbar für
Leicht-/Krafträder/-roller,
Campingfahrzeuge
Fahrerschutzversicherung (FahrerUnfallSchutz) wenn der Fahrer verletzt oder getötet wird
versicherbar für
Campingfahrzeuge
und Lkw bis 3,5 t
AuslandsschadenSchutz wenn andere Sie oder Ihr Fahrzeug im Ausland schädigen
versicherbar für
Krafträder/-roller
und Campingfahrzeuge
Umweltschadensversicherung bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach Umweltschadensgesetz (USchadG) im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert -
mitversichert im Rahmen
der Kfz-Haftpflichtversicherung für
Leicht-/Krafträder/-roller,
Trikes, Quads, Campingfahrzeuge und
Wohnwagenanhänger

versicherbar für Lkw, Zugmaschinen und
Anhänger
RabattSchutz (KH) keine Rückstufung beim ersten belastenden Schaden im Kalenderjahr
-


Zusatzbausteine zur Kfz-Kaskoversicherung für Pkw für sonstige Fahrzeuge
Nur mitversichert, sofern ausdrücklich vereinbart
Kasko XtraSchutz: Mitversichert sind folgende Leistungserweiterungen für Pkw in Verbindung mit
Kaskoversicherung basis
in Verbindung mit
Kaskoversicherung plus
in Verbindung mit
Kaskoversicherung plus
Abhängig vom Gesamtneuwert
mitversicherte Teile (Sonderausstattung) bis
5.000 EUR
im Rahmen der vertraglich
vereinbarten
Höchstentschädigungsgrenzen
-
AutoinhaltsSchutz
Mitversichert sind auch Wertsachen und elektronische Geräte, sofern sich diese zum
Schadenzeitpunkt im verschlossenen und von außen nicht einsehbaren Fahrzeuginnenraum befinden bis
-
1.500 EUR
-
Entwendung durch Unterschlagung bei einer Probefahrt
-
Folgeschäden aus Kurzschlussschäden bis
1.500 EUR
5.000 EUR
-
Folgeschäden aus Tierbissschäden bis
1.500 EUR
5.000 EUR
-
Parkschäden: Mitversichert sind Kleinschäden an der Karosserie des versicherten Fahrzeugs bei Reparatur durch Smart-Repair-Verfahren (Es gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall von 50 EUR)
-
Erweiterte Frist für die Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge
6 Monate ab Erstzulassung
24 Monate ab Erstzulassung
-
Entsorgungskosten des Altfahrzeugs bis
250 EUR
3.000 EUR
-
Überführungs- und Zulassungskosten eines Folgefahrzeugs bis
500 EUR
1.000 EUR
-
Erweiterte Frist für die Kaufpreisentschädigung
für Gebrauchtfahrzeuge
6 Monate ab Erstzulassung
24 Monate ab Erstzulassung
-
Eigenschäden: Mitversichert sind Schäden an anderen eigenen Sachen des Versicherungsnehmers (z. B. Gebäude, andere Fahrzeuge – auch auf dem eigenen Grundstück) durch das versicherte Fahrzeug bis (Es gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall von 500 EUR.)
25.000 EUR
100.000 EUR
-
Ersatz für den Treibstoffverlust infolge eines Schadenereignisses
-
ElektroPlus
Mitversichert sind folgende Leistungserweiterungen für Elektro- oder Hybridfahrzeuge
in Verbindung mit
Kaskoversicherung basis
in Verbindung mit
Kaskoversicherung plus
in Verbindung mit
Kaskoversicherung plus
Mitversichertes Zubehör bis zu den aufgeführten Entschädigungsgrenzen je
Schadenereignis:
- Ladekarte bis 100 EUR
- Ladekabel, mobile Lade station inkl. Adapter bis 1.500 EUR
- Induktionsladeplatte, Wallbox bis 3.000 EUR
Überspannungsschäden durch Blitzschlag an
Fahrzeugbauteilen
Folgeschäden aus Kurzschluss-, Überspan-
nungs- und Tierbissschäden am Akku und serienmäßig verbauten Ladeeinrichtungen (z. B. On-Board Charger) bis
20.000 EUR
20.000 EUR
20.000 EUR
Allgefahrendeckung für Schäden am Akku durch jede Beschädigung, Zerstörung oder Verlust bis
20.000 EUR
20.000 EUR
20.000 EUR
Neupreisentschädigung für Schäden am Akku innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist ab Erstzulassung
Kraftrad/-roller,
Campingfahrzeug und Lkw
bis 3,5 t
Verzicht auf den Abzug neu für alt bei Austausch des beschädigten Akkus innerhalb der ersten vier Betriebsjahre. Ab dem fünften Betriebsjahr erfolgt ein Abzug von 10 % je
Betriebsjahr.
Kosten für Zustandsdiagnostik, Fahrzeuglagerung/-abstellung oder Entsorgung des beschädigten Akkus bis
3.000 EUR
3.000 EUR
3.000 EUR
GAP-Deckung
Mitversichert sind folgende Leistungserweiterungen für leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge
in Verbindung mit
Kaskoversicherung basis
in Verbindung mit
Kaskoversicherung plus
in Verbindung mit
Kaskoversicherung plus
Bei Zerstörung, Totalschaden oder Verlust
des versicherten Fahrzeugs wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restbetrag aus Leasing- oder Kreditvertrag
erstattet inkl. unverbrauchter Mietvorauszahlung (Anzahlung)
versicherbar für
Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t
Bei Beschädigung des versicherten Fahrzeugs wird eine Wertminderung bei Fahrzeugreparatur bis max. 48 Monate nach Erstzulassung gemäß folgender Staffelung erstattet:
bis 12 Monate 10 %
bis 24 Monate 7 %
bis 36 Monate 5 %
bis 48 Monate 4 %
-
Werkstattmanagement
Im Schadenfall gelten folgende Vereinbarungen
in Verbindung mit
Kaskoversicherung basis
in Verbindung mit
Kaskoversicherung plus
in Verbindung mit
Kaskoversicherung plus
Bei einem Schadenfall innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kontaktieren Sie uns über unsere
Service-Hotline 089 5114 3020
und überlassen uns die Auswahl der Werkstatt für die fachgerechte Instandsetzung Ihres Fahrzeugs (inkl. 6 Jahre Garantie auf die Reparatur).
Dabei bieten wir folgende Serviceleistungen (Kfz-Schadenservice):
- Hol- und Bringservice
- Ersatzfahrzeug während Reparatur
- Außen- und Innenreinigung
versicherbar für Campingfahrzeuge
Für Campingfahrzeuge sind die Serviceleistungen wie folgt beschränkt:
- Außen- und Innenreinigung
RabattSchutz (VK)
Im Schadenfall gilt folgende Vereinbarung
in Verbindung mit
Kaskoversicherung basis
in Verbindung mit
Kaskoversicherung plus
in Verbindung mit
Kaskoversicherung plus
Keine Rückstufung beim ersten belastenden Schaden im Kalenderjahr
-

Wir berücksichtigen Bescheinigungen über den Schadenverlauf, die von Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellt wurden, ebenso wie Bescheinigungen eines deutschen Versicherungsunternehmens.

Warum brauche ich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

IIn Deutschland ist jeder Halter eines zugelassenen Fahrzeugs gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dadurch werden Sie vor Schadenersatzforderungen Dritter finanziell geschützt.

Was ist die Aufgabe der WWK als Haftpflichtversicherer?

Wir prüfen in einem Schadenfall die Haftpflichtfrage und stellen Sie von berechtigten Schadenersatzforderungen frei. Unberechtigte Schadenersatzforderungen wehren wir für Sie ab (passiver Rechtsschutz).

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht in den geografischen Grenzen Europas sowie den zum Geltungsbereich der EU gehörenden außereuropäischen Gebieten.

Haben Sie von uns eine Internationale Versicherungskarte (IVK) erhalten, dann gilt Ihr Versicherungsschutz auch in den dort aufgeführten nichteuropäischen Ländern, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Bitte führen Sie die IVK im Ausland immer unbedingt mit sich – in einigen Ländern besteht Vorlagezwang!

Sie möchten eine IVK beantragen? Das geht ganz einfach in unserem Kundeninformationsportal .

Welche besonderen Einstufungsmöglichkeiten in die Schadenfreiheitsklassen gibt es?

Ob Führerscheinsonderregelung oder Zweitfahrzeugregelung: Die WWK bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Versicherungsvertrag in die optimale Schadenfreiheitsklasse einzustufen. Lassen Sie sich beraten!

Welche Fahrzeuge sind versicherbar?

Die WWK Kfz-Haftpflichtversicherung ist für folgende Fahrzeugarten abschließbar:

  • Pkw
  • Motorrad, Leichtkraftrad/-roller
  • Camper und Anhänger
  • Mofas, Moped und E-Scooter
  • Lkw/Lieferwagen und Zugmaschine
  • Trike, Quad

Fragen Sie uns! Wir erstellen Ihnen gern ein passendes Angebot.

Wofür ist die Kaskoversicherung zuständig?

Die Kaskoversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug und kann abhängig von der Fahrzeugart als Teil- oder Vollkasko vereinbart werden.

Was ist in der Teilkasko versichert?

Die Teilkasko zahlt bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile durch z. B.

  • Brand
  • Sturm/Hagel
  • Diebstahl
  • Kurzschluss
  • Zusammenstoß mit Haarwild
  • Glasbruch
  • u. v. m.

Was ist in der Vollkasko versichert?

Die Vollkasko zahlt über die Leistungen der Teilkasko hinaus zustätzlich bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile durch z. B.

  • Unfall
  • böswillige Handlungen Dritter

Der WWK Kfz-Schutzbrief ist die optimale Ergänzung zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Egal ob Sie im Inland oder europäischen Ausland unterwegs sind: Bei einer Panne oder einem Unfall helfen wir Ihnen rund um die Uhr mit zahlreichen Serviceleistungen und übernehmen die dafür vereinbarten Kosten. So bleiben Sie immer mobil.

Eine genaue Auflistung aller Hilfe- und Serviceleistungen finden Sie im Download-Bereich (Flyer Schutzbrief).

Wichtig: Im Schadenfall melden Sie sich immer zuerst beim WWK Notfall-Telefon unter 089 5114-3010 und beauftragen die erforderlichen Leistungen. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

Sie können uns den Schaden bequem über unsere Service-Hotlines melden:

  • Schutzbrief-Hotline: 089 5114-3010 (rund um die Uhr)
  • allgemeine Schaden-Hotline: 089 5114-3030 (Mo.–Fr. 8:00–18:00 Uhr)

Alternativ steht Ihnen auch unser Online-Schadenformular zur Verfügung. Wir kümmern uns in jedem Fall schnell und unbürokratisch um die Bearbeitung Ihres Anliegens.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Unsere Servicenummern

Unsere Kundenkommunikation steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung.

Lebensversicherungen: 089 5114-2020
Sach-/Unfallversicherungen: 089 5114-3030
Allgemeine Anfragen: 089 5114-0

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Marsstr. 37, 80335 München

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