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WWK Verhaltenscodex
Compliance
Die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und interner Reglungen sind für uns selbstverständlicher Bestandteil unseres täglichen Handelns. Unser WWK Verhaltenskodex regelt die vielfältigen Herausforderungen der täglichen beruflichen Themenfelder.
WWK Verhaltenskodex - die Leitlinie für unser tägliches Handeln
Regeln, Vorschriften, Normen in Verbindung mit ethischem und verantwortlichem Verhalten – das ist für die starke Gemeinschaft der WWK die Basis für die Zusammenarbeit mit unseren verschiedenen Interessengruppen. Wir haben uns daher alle dem WWK Verhaltenskodex verpflichtet.
Der WWK Verhaltenskodex regelt den Umgang vielfältiger Situationen, von der Einhaltung rechtlicher Vorgaben und den Umgang mit Interessenkonflikten, den fairen Umgang mit Wettbewerbern bis hin zur gesellschaftlichen Verantwortung.
WWK Hinweisgebersystem („Whistleblowing“)
Das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) verpflichtet deutsche Unternehmen, ihrer Verantwortung bzgl. menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken in ihren Lieferketten nachzukommen.
Über das Hinweisgebersystem der WWK ist es möglich, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen. Dies bezieht sich auf das wirtschaftliche Handeln der WWK selbst (eigener Geschäftsbereich) oder dem eines unmittelbaren Zulieferers der WWK.
Die Verfahrensverordnung regelt den Umgang mit Ihren Hinweisen
WWK Verhaltenskodex für unsere Lieferanten
Mit dem Verhaltenskodex für Lieferanten kommuniziert die WWK ihre Erwartungen an Geschäftspartner und setzt den verbindlichen Rahmen für Geschäftsbeziehungen in den Bereichen soziale und ökologische Verantwortung sowie ethisches Geschäftsverhalten.
Der Geschäftspartner muss vor Eintritt der Geschäftsbeziehung hierzu Kenntnis erlangen und sein Einverständnis zu diesem Verhaltenskodex geben.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
WWK Versicherungen
Compliance persönlich
Marsstraße 37
80292 München
Hiermit weisen wir gemäß § 13 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auch auf externe Meldestellen hin. Nach § 7 HinSchG können Hinweise alternativ bei folgenden externen behördlichen Meldestellen abgegeben werden: Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) oder Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin).
Bitte beachten Sie
Das Hinweisgebersystem stellt keinen Eingangskanal für Beschwerden dar.
In diesem Fall bitten wir Sie sich per E-mail beschwerde@wwk.de an uns zu wenden.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen .