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Glas­versicherung

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Schutz für Gebäude- und Mobiliarverglasung

Wenn mal was zu Bruch geht

Scherben bringen bekanntermaßen Glück. Doch wenn Glas an Türen, Fenstern oder Vitrinen zu Bruch geht, bedeutet dies vor allem Ärger und Kosten. Die WWK Glasversicherung übernimmt in solchen Fällen sämtliche Glasschäden an der Verglasung durch Bruch (Zerbrechen).

Finanzielle Absicherung, wenn es kracht und klirrt

Guter Ausblick dank Glasversicherung

Galsvers_Fallbeispiel

Es war ein herrlicher Sommertag. Während Frau Schmid im Gewächshaus die Tomatenpflanzen goss, holte ihr Mann den Rasenmäher aus dem Gartenhaus. Als Herr Schmid die zweite Rasenbahn abfuhr, übersah er leider einen Stein. Das rotierende Messer erfasste den Stein und schleuderte ihn in die Scheibe der Terrassentür des Mehrfamilienhauses. Zum Glück wurde niemand verletzt und das Loch in der Scheibe war nicht größer als eine Zwei-Euro-Münze.
Dank der WWK Glasversicherung wurde die Scheibe nur wenige Tage später ersetzt. Selbst die Kosten für Anfahrt, Montage und Material wurden dabei komplett übernommen.

Alles Wissenswerte zur WWK Glasversicherung

Produktinformationen und Downloads

Die Leistungen der WWK Glasversicherung im Detail

Diese Produktübersicht stellt einen verkürzten Leistungsüberblick dar. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung (AGlB 2009). Diese finden Sie unter www.wwk.de/service/downloads/bedingungen/. Alternativ können sie jederzeit angefordert oder eingesehen werden.

Produktübersicht WWK Glasversicherung
(Mehrfamilienhäuser)
Versicherte Gefahren
Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Bruch (Zerbrechen)
Verzicht auf die Einrede der grobfahrlässigen Herbeiführung von Versicherungsfällen bis 5.000 EUR
Versicherte Sachen der Gebäudeverglasung
Versichert sind – je nach Antrag – die mit dem Gebäude fest verbundenen Sachen – entweder des gesamten Gebäudes oder der Räume bzw. Gebäudeteile, die dem allgemeinen Gebrauch dienen:
  • Außen- und Innenscheiben aus Glas oder Kunststoff (nicht Wellplatten)
  • Spiegel
  • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
  • Scheiben und Abdeckungen von Sonnenkollektoren
    einschließlich deren Rahmen
  • Glasbausteine, Betongläser, Profilbaugläser
  • Dachverglasungen auch aus Kunststoff
Optionale Erweiterungen
Scheiben aus Glas oder Kunststoff von Ver­glasungen privat genutzter Gewächshäuser
Scheiben aus Glas oder Kunststoff von Ab­deckungen und Überdachungen von Schwimmbädern im Freien
Versicherte Kosten
künstlerisch bearbeitete Scheiben oder Platten aus Glas und Kunststoff sowie Spiegel bis 1.500 EUR
Kosten für Kräne oder Gerüste bis 1.500 EUR
Kosten für die Beseitigung und Wiederanbringung von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern bis 1.500 EUR
Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Be­schlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen bis 1.500 EUR
Kosten für die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Ver­zierungen, Lichtfilterlacken und Folien bis 1.500 EUR

Ich habe doch eine Wohngebäudeversicherung. Ist eine Glasversicherung dann noch notwendig?

Über Ihre Wohngebäudeversicherung sind auch Schäden an der Verglasung durch die versicherten Gefahren (z. B. Sturm/Hagel) eingeschlossen. Der reine Glasbruchschaden gehört allerdings nicht dazu. Dieser ist nur über eine Glasversicherung versicherbar.

Was ist versichert?

Mehrfamilienhäuser

Versichert sind die mit dem Gebäude fest verbundenen Sachen. Dazu gehören

  • Außen- und Innenscheiben aus Glas oder Kunststoff (nicht Wellplatten) sowie Spiegel
  • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
  • Scheiben und Abdeckungen von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen
  • Glasbausteine, Betongläser und Profilbaugläser
  • Dachverglasungen (auch aus Kunststoff)

Übrigens: Darüber hinaus können Sie gegen Beitragszuschlag auch Versicherungsschutz für Gewächshäuser oder Schwimmbadabdeckungen vereinbaren.

Welche Gefahren sind versichert?

Versichert ist die Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch Bruch (Zerbrechen).

Mitversichert sind hierbei bis 1.500 EUR je Versicherungsfall:

  • künstlerisch bearbeitete Scheiben oder Platten aus Glas
  • Kosten für Kräne und Gerüste
  • Kosten für die Beseitigung und Wiederanbringung von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern
  • Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen
  • Kosten für die Erneuerung von Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien

Wo besteht der Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht für die Verglasung der versicherten Wohnung oder des versicherten Gebäudes. Bewegliche Sachen sind ausschließlich innerhalb der Wohnung bzw. des Gebäudes versichert.

Melden Sie sich einfach bei unserer Schaden-Hotline unter 089 5114-3030 (Mo.–Fr. 8:00–18:00 Uhr). Alternativ steht Ihnen auch unser Online-Schadenformular zur Verfügung.

Wir kümmern uns in jedem Fall schnell und unbürokratisch um die Bearbeitung Ihres Anliegens.

Wir schnüren ein individuelles Paket für Sie

Kombi 5 plus

Rundumschutz aus einer Hand

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Das Paket Kombi 5 plus bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz und kompetente Beratung aus einer Hand. Sie bekommen alle wichtigen Absicherungen, die ein Privathaushalt haben sollte:

  • Privat- und Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Glasversicherung
  • Hausratversicherung (inkl. Haus- und Wohnungsschutzbrief)
  • Wohngebäudeversicherung (inkl. Haus- und Wohnungsschutzbrief)
  • Unfallversicherung

Dabei entscheiden Sie selbst, welche Absicherungen Sie in Ihr Paket packen wollen – ganz nach Ihrem Bedarf.

Und das Besondere daran: Neben einem enorm attraktiven Beitrag halten wir auch noch einige Highlights für Sie bereit. Dazu gehören exklusive Rabattvorteile je mehr Bausteine Sie auswählen oder unser praktischer Schlüsselfinder.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Unsere Servicenummern

Unsere Kundenkommunikation steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung.

Lebensversicherungen: 089 5114-2020
Sach-/Unfallversicherungen: 089 5114-3030
Allgemeine Anfragen: 089 5114-0

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