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Grund­fähigkeits­versicherung

WWK Grundfähigkeitsversicherung
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Absicherung elementarer Fähigkeiten

Schützen Sie Ihre Existenz von Grund auf

Sehen, hören, sprechen, gehen – für die meisten von uns eine Selbstverständlichkeit. Was aber, wenn eine dieser Fähigkeiten plötzlich durch einen Unfall oder eine Krankheit ausfällt? Dann ändert sich auf einen Schlag alles und Sie müssen Ihr Leben neu organisieren. Meist folgt daraus auch, dass Sie deutlich weniger oder gar nicht mehr arbeiten können. Wenn also das Einkommen geringer wird oder ganz wegfällt, stellt sich schnell die Frage, wie der Lebensunterhalt finanziert werden soll. Die WWK Grundfähigkeitsversicherung sorgt dafür, dass das Leben weitergeht und sichert Ihnen ein geregeltes monatliches Einkommen zu.

Ursachen Berufsunfähigkeit Infografik

Quelle: Morgen & Morgen, Stand 05/2020

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen

Jeder 4. Angestellte und jeder 3. Arbeiter scheidet aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben aus.

Einem weitverbreiteten Irrtum nach werden vor allem Handwerker und andere schwer körperlich Tätige berufsunfähig. Richtig ist, dass bei ihnen die Gefahr von Unfällen oder körperlichem Verschleiß erhöht ist. Die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind aber psychische Erkrankungen – und die können jeden treffen.

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Die Highlights der WWK Grundfähigkeitsversicherung

  • Nachversicherungsgarantie: Passen Sie Ihren Vertrag an, wenn sich Ihr Leben ändert
  • Wählbare Karenzzeit zwischen Eintritt des Leistungsfalls und Beginn der Rentenzahlung
  • Umfangreiche freiwillige Assistance-Leistungen
  • Option auf lebenslange Rente
  • Als Zusatzversicherung zu einer Renten- oder Risikolebensversicherung möglich

Alles Wissenswerte zur WWK Grundfähigkeitsversicherung

Produktinformationen und Downloads

Grundfähigkeitspaket Plus

Zusätzlicher Leistungsumfang für fünf verschiedene Zielgruppen mit körperlicher Tätigkeit. Als tätigkeitsspezifische Ergänzung der Absicherung grundlegender Fähigkeiten für mehr als 1.400 Berufe aus den Branchen:

  • Bergbau, Industrie & Rohstoffe
  • Transport & Logistik
  • Land- & Forstwirtschaft
  • Bau & Handwerk
  • Gesundheit, Fitness & Pflege

Leistungsumfang
Erweiterung des Grundfähigkeitenkatalogs A

  • Verlust des Gleichgewichtssinns
  • Verlust von Gliedmaßen
  • Lähmung

Zeitlich begrenzte Leistung für ein Jahr, danach Überprüfung auf dauerhaften Verlust von Grundfähigkeiten bei

  • Schwerem Unfall
  • Schwerer Kopfverletzung
  • Verbrennungen/Verätzungen/Erfrierungen

Nachversicherungsgarantie

Beim Eintreffen folgender Ereignisse kann die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden:

  • Erreichen der Volljährigkeit
  • Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Geburt eines Kindes oder Adoption eines Kindes
  • Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners
  • Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Schaffen der beruflichen Selbstständigkeit
  • Erreichen eines akademischen Titels
  • Aufnahme der beruflichen Tätigkeit nach erfolgreicher Ausbildung (Lehre, Studium)

Lebenslange Altersrente

Mit dieser Option können Sie eine lebenslange Altersrente vereinbaren.

Voraussetzungen: Der Leistungsfall

  • tritt während der Versicherungsdauer,
  • spätestens aber zehn Jahre vor Ende der Leistungsdauer ein und
  • dauert bis zum Ablauf der Leistungsdauer ununterbrochen an.

Dabei ist egal, ob die Ursache eine Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit ist.

Wechseloption für Schüler und Studenten

Schüler und Studenten können später aus der Grundfähigkeitsversicherung in die Rundumabsicherung der Berufsunfähigkeitsversicherung Komfort wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Staatliche Leistungen

Alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen haben im Fall einer verminderten Erwerbsfähigkeit nur noch Anspruch auf eine halbe bzw. volle Erwerbsminderungsrente:

  • Die volle Rente erhält, wer weniger als drei Stunden in irgendeinem Beruf arbeitsfähig ist. Die Rentenhöhe liegt bei ca. 31 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.
  • Die halbe Rente erhält, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeitsfähig ist. Die Rentenhöhe liegt bei ca. 15 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.
Maßgeblich ist der allgemeine Arbeitsmarkt in irgendeinem Beruf!
Ihre Ausbildung, Kenntnisse, Qualifikationen etc. spielen für die Arbeitsfähigkeit keine Rolle. Jede denkbare Tätigkeit wird hier berücksichtigt.

Wer ist versichert, wer nicht?

Für Berufsanfänger gibt es erst gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsschutz, nachdem sie 60 Monate in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. In den ersten fünf Jahren der Berufstätigkeit besteht also kein Anspruch auf staatliche Unterstützung.

Schüler und Studenten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert und haben deshalb keinen gesetzlichen Schutz bei Erwerbsminderung. Eine Ausnahme gilt nur für Studenten, die während des Studiums einer regelmäßigen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen.

Selbstständige und Freiberufler sind in der gesetzlichen Rentenversicherung häufig nicht versichert und haben deshalb keinen gesetzlichen Schutz bei Erwerbsminderung.

Arbeitnehmer, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, genießen einen Berufsschutz. Das heißt, sie erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente als Berufsunfähigkeitsrente, wenn sie ihren aktuell ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können. Doch das reicht kaum zum Leben.




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Unsere Servicenummern

Unsere Kundenkommunikation steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung.

Lebensversicherungen: 089 5114-2020
Sach-/Unfallversicherungen: 089 5114-3030
Allgemeine Anfragen: 089 5114-0

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Unsere weiteren Produkte

Gute Gründe für die WWK

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  • AUSGEZEICHNET & SICHER
    Mehrmals in Folge „Höchste Substanzkraftquote" sowie zahlreiche Bestnoten für unsere Produkte geben Ihnen die Gewissheit: Mit der WWK treffen Sie die richtige Wahl.
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