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Absicherung elementarer Fähigkeiten
Schützen Sie Ihre Existenz von Grund auf
Sehen, hören, sprechen, gehen – für die meisten von uns eine Selbstverständlichkeit. Was aber, wenn eine dieser Fähigkeiten plötzlich durch einen Unfall oder eine Krankheit ausfällt? Dann ändert sich auf einen Schlag alles und Sie müssen Ihr Leben neu organisieren. Meist folgt daraus auch, dass Sie deutlich weniger oder gar nicht mehr arbeiten können. Wenn also das Einkommen geringer wird oder ganz wegfällt, stellt sich schnell die Frage, wie der Lebensunterhalt finanziert werden soll. Die WWK Grundfähigkeitsversicherung sorgt dafür, dass das Leben weitergeht und sichert Ihnen ein geregeltes monatliches Einkommen zu.
Unschlagbare Argumente für Ihre Vorsorge
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen
Jeder 4. Angestellte und jeder 3. Arbeiter scheidet aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben aus.
Einem weitverbreiteten Irrtum nach werden vor allem Handwerker und andere schwer körperlich Tätige berufsunfähig. Richtig ist, dass bei ihnen die Gefahr von Unfällen oder körperlichem Verschleiß erhöht ist. Die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind aber psychische Erkrankungen – und die können jeden treffen.
Die Highlights der WWK Grundfähigkeitsversicherung
- Nachversicherungsgarantie: Passen Sie Ihren Vertrag an, wenn sich Ihr Leben ändert
- Wählbare Karenzzeit zwischen Eintritt des Leistungsfalls und Beginn der Rentenzahlung
- Umfangreiche freiwillige Assistance-Leistungen
- Option auf lebenslange Rente
- Als Zusatzversicherung zu einer Renten- oder Risikolebensversicherung möglich
Alles Wissenswerte zur WWK Grundfähigkeitsversicherung
Produktinformationen und Downloads
Grundfähigkeitspaket Plus
Zusätzlicher Leistungsumfang für fünf verschiedene Zielgruppen mit körperlicher Tätigkeit. Als tätigkeitsspezifische Ergänzung der Absicherung grundlegender Fähigkeiten für mehr als 1.400 Berufe aus den Branchen:
- Bergbau, Industrie & Rohstoffe
- Transport & Logistik
- Land- & Forstwirtschaft
- Bau & Handwerk
- Gesundheit, Fitness & Pflege
Leistungsumfang
Erweiterung des Grundfähigkeitenkatalogs A
- Verlust des Gleichgewichtssinns
- Verlust von Gliedmaßen
- Lähmung
Zeitlich begrenzte Leistung für ein Jahr, danach Überprüfung auf dauerhaften Verlust von Grundfähigkeiten bei
- Schwerem Unfall
- Schwerer Kopfverletzung
- Verbrennungen/Verätzungen/Erfrierungen
Nachversicherungsgarantie
Beim Eintreffen folgender Ereignisse kann die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden:
- Erreichen der Volljährigkeit
- Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Geburt eines Kindes oder Adoption eines Kindes
- Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners
- Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Schaffen der beruflichen Selbstständigkeit
- Erreichen eines akademischen Titels
- Aufnahme der beruflichen Tätigkeit nach erfolgreicher Ausbildung (Lehre, Studium)
Lebenslange Altersrente
Mit dieser Option können Sie eine lebenslange Altersrente vereinbaren.
Voraussetzungen: Der Leistungsfall
- tritt während der Versicherungsdauer,
- spätestens aber zehn Jahre vor Ende der Leistungsdauer ein und
- dauert bis zum Ablauf der Leistungsdauer ununterbrochen an.
Dabei ist egal, ob die Ursache eine Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit ist.
Wechseloption für Schüler und Studenten
Schüler und Studenten können später aus der Grundfähigkeitsversicherung in die Rundumabsicherung der Berufsunfähigkeitsversicherung Komfort wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Staatliche Leistungen
Alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen haben im Fall einer verminderten Erwerbsfähigkeit nur noch Anspruch auf eine halbe bzw. volle Erwerbsminderungsrente:
- Die volle Rente erhält, wer weniger als drei Stunden in irgendeinem Beruf arbeitsfähig ist. Die Rentenhöhe liegt bei ca. 31 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.
- Die halbe Rente erhält, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeitsfähig ist. Die Rentenhöhe liegt bei ca. 15 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.
Ihre Ausbildung, Kenntnisse, Qualifikationen etc. spielen für die Arbeitsfähigkeit keine Rolle. Jede denkbare Tätigkeit wird hier berücksichtigt.
Wer ist versichert, wer nicht?
Für Berufsanfänger gibt es erst gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsschutz, nachdem sie 60 Monate in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. In den ersten fünf Jahren der Berufstätigkeit besteht also kein Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Schüler und Studenten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert und haben deshalb keinen gesetzlichen Schutz bei Erwerbsminderung. Eine Ausnahme gilt nur für Studenten, die während des Studiums einer regelmäßigen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen.
Selbstständige und Freiberufler sind in der gesetzlichen Rentenversicherung häufig nicht versichert und haben deshalb keinen gesetzlichen Schutz bei Erwerbsminderung.
Arbeitnehmer, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, genießen einen Berufsschutz. Das heißt, sie erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente als Berufsunfähigkeitsrente, wenn sie ihren aktuell ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können. Doch das reicht kaum zum Leben.
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Unsere Kundenkommunikation steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung.
Lebensversicherungen: 089 5114-2020
Sach-/Unfallversicherungen: 089 5114-3030
Allgemeine Anfragen: 089 5114-0
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