Betriebliche Altersversorgung
Für Arbeitnehmer
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Vorsorge, die sich auszahlt
Klar ist: Die gesetzliche Rente wird später nicht ausreichen. Wer im Ruhestand gut leben möchte, muss selbst vorsorgen. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die betriebliche Altersversorgung (bAV). Ihr Arbeitgeber und der Staat unterstützen Sie dabei sogar!
Als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil Ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich i. d. R. mit 15 Prozent an dieser sogenannten Entgeltumwandlung und überweist den Gesamtbeitrag an einen Versorgungsträger – also die WWK. So können Sie ganz bequem und ohne viel Aufwand aus Ihrem Bruttoeinkommen Ihre Altersversorgung finanzieren, dabei noch Steuern und Sozialabgaben sparen und gleichzeitig von der attraktiven staatlichen Förderung profitieren.
Der passende Weg für jeden Bedarf
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) eröffnet Arbeitgebern und Arbeitnehmern vielseitige und attraktive Chancen. Je nach Unternehmensgröße, Branche oder der eigenen Zielsetzung bieten die verschiedenen Durchführungswege ideale Lösungsmöglichkeiten.
Alles Wissenswerte zur betrieblichen Altersversorgung mit der WWK
Direktversicherung | Pensionskasse | Pensionsfonds | |
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Beiträge und Steuern |
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Beiträge und Sozialversicherung |
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Behandlung der Leistungen |
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Wie funktioniert die Direktversicherung?
Ihr Arbeitgeber erteilt Ihnen ein Versorgungsversprechen. Hierfür wird bei der WWK Lebensversicherung a. G. durch ihn eine Direktversicherung abgeschlossen, die im Versorgungsfall die Leistungen aus dem Versorgungsversprechen erbringt. Die Beiträge werden bei Entgeltumwandlung direkt von Ihrem Bruttogehalt steuer- und sozialversicherungsfrei an die WWK Lebensversicherung a. G. entrichtet.
Welche Vorteile habe ich?
Annahmen:
Vom Gehalt fließen 100 EUR monatlich als Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung
und der Arbeitgeber beteiligt sich mit 15 Prozent – also 15 EUR. Aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsersparnis wird das verfügbare Nettoeinkommen nur geringfügig verändert.
ohne Entgeltumwandlung |
mit Entgeltumwandlung |
Veränderung nach Entgeltumwandlung |
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Monatliches Bruttoeinkommen |
3.000 EUR |
3.000 EUR |
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Steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung |
- | 100 EUR | 115 EUR Beitrag Direktversicherung |
15 % Arbeitgeberzuschuss | - | 15 EUR | |
Steuer- und sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen |
3.000 EUR | 2.900 EUR | |
Steuern | 326 EUR | 302 EUR | -24 EUR |
Sozialabgaben | 646 EUR | 625 EUR | -21 EUR |
Verfügbares Nettoeinkommen |
2.028 EUR | 1.973 EUR | -55 EUR |
Stand 04/2025, Steuerklasse I, Kirchensteuer 8 Prozent, inklusive Zusatzbeitrag Pflegeversicherung, keine Kinder, angenommener KV-Satz 17,1 Prozent, Werte gerundet
Fazit:
Das Nettoeinkommen mindert sich um nur 55 EUR. Es fließen aber 115 EUR in die Direktversicherung.
Mit einer Direktversicherung können mögliche finanzielle Engpässe im Fall einer Berufs-/ Erwerbsunfähigkeit verhindert werden. Zusätzlich profitiert man von der staatlichen Förderung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.
Informationen auf einen Blick | |
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Beiträge und Steuern |
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Beiträge und Sozialversicherung | Beitragsfrei bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) nach § 1 Abs. 1 Nr. 9 der Sozialversicherungsentgeltverordnung |
Behandlung der Leistungen |
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Mögliche Tarife |
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Leistungsarten |
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Sonstiges |
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Informationen auf einen Blick | |
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Beiträge und Steuern |
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Beiträge und Sozialversicherung |
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Behandlung der Leistungen |
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Deckung | Rückdeckung der Versorgungsleistungen durch die WWK Lebensversicherung a. G. |
Leistungsarten | Rente oder Kapital |
Sonstiges |
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Informationen auf einen Blick | |
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Beiträge und Steuern |
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Beiträge und Sozialversicherung |
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Behandlung der Leistungen |
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Deckung | Rückdeckung der Versorgungsleistungen durch die WWK Lebensversicherung a. G. |
Leistungsarten | Rente oder Kapital |
Sonstiges |
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Die Allgemeinen Informationen zum Altersversorgungssystem sowie weitere Information nach §§ 234l, 234m und 234n Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) erhalten Sie hier:
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